Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose: „Keine rechtsfreien Räume für Steuerhinterzieher. Der Senat darf kriminelle Millionäre nicht decken.“

Hamburg/Berlin. Die Kanzlerin sagt: „Kaufen!“ Und auch die letzten Bedenkenträger in der Politik lassen sich anscheinend beim Ankauf illegal erworbener Steuerdaten von ausländischen Konten deutscher Bürger erweichen. Angela Merkel sagte: „Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen.“ Jeder vernünftige Mensch wisse, dass Steuerhinterziehung geahndet werden müsse.

Hamburgs Ver.di-Chef Wolfgang Rose sagte: „Ich erwarte von dem Hamburger Finanz- und Innensenator eine baldige Klarstellung, dass Steuergerechtigkeit und Verfolgung schwerer steuerrechtlicher Straftaten für den Hamburger Senat Vorrang haben. In der Millionärshochburg Hamburg darf es keine rechtsfreien Räume für Steuerhinterzieher geben. Der Senat darf kriminelle Millionäre nicht decken, sondern er muss unverzüglich tätig werden.“ Die Bundesregierung gerate in den Verdacht der Begünstigung von schweren Straftaten, wenn sie die Möglichkeit zur Strafverfolgung von Steuerhinterziehern ausschlügen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist zur Beteiligung am Ankauf der Steuersünder-CD aus der Schweiz bereit. Finanzministerin Heike Polzin (SPD) sagte, ihr Land sei bereit, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. „Bundesfinanzminister (Wolfgang) Schäuble sollte sich einen Ruck geben und sich daran erinnern, dass er selbst vor zwei Jahren als Bundesinnenminister eine ähnliche Maßnahme unterstützt hat. Es gibt kein Verwertungsverbot für solche Daten, auch wenn einige dies jetzt so darstellen wollen“, erklärte die Ministerin.

Nach ihrer Ansicht hat die Mehrzahl der Bürger kein Verständnis dafür, dass Vermögende sich nicht am Allgemeinwohl beteiligen wollen und gesetzeswidrig Steuern hinterziehen: „Hartz-IV-Empfänger müssen 20 Euro zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen, aber 100 Millionen Euro hinterzogenes Steuergeld soll aus Pietät weiter auf Schweizer Bankkonten ruhen? Das darf nicht sein: Der Staat muss wehrhaft sein und Gerechtigkeit durchsetzen“, sagte Polzin.

Die Schweiz will den deutschen Behörden keine Amtshilfe auf Basis gestohlener Schweizer Kontodaten über deutsche Steuersünder leisten. Wie das Finanzministerium mitteilte, informierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Schweizer Kollegen Hans-Rudolf Merz am Montag in einem Telefongespräch, dass den Behörden eines deutschen Bundeslands Daten von Kunden einer Schweizer Bank zum Kauf angeboten worden seien. Die Minister hätten in dem Gespräch festgestellt, dass die beiden Länder in dem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen hätten.

Merz habe Schäuble darauf hingewiesen, dass die Schweiz in dem Fall keine Amtshilfe leisten werde, weil der Kauf gestohlener Kontodaten in der Schweiz verboten sei. Die Verwendung von gestohlenen Bankdaten verletzte die Privatsphäre der betroffenen Kunden. Die Schweiz sei aber grundsätzlich bereit, die Zusammenarbeit mit Deutschland in Steuerfragen auf der Grundlage eines revidierten Doppelbesteuerungsabkommens zu vertiefen.

Nach der Lieferung von Daten mutmaßlicher Steuersünder an Frankreich hat ein ehemaliger Mitarbeiter der HSBC-Bank bestritten, auch den deutschen Behörden Informationen angeboten zu haben. Es sei „ein Gerücht“, wonach er der Bundesregierung die Namen von 1300 Kontoinhabern in der Schweiz verkaufen wolle, sagte der Franko-Italiener Hervé Falciani der Nachrichtenagentur AFP. Er habe nur mit der französischen Justiz zusammengearbeitet.