In Zukunft sollen deutsche Steuersünder mit Schweizer Konten nicht mehr ungeschoren davonkommen. Rückwirkend gilt das nicht.
Berlin. Deutschland und die Schweiz sind bei der Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung einen wichtigen Schritt weitergekommen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Schweizer Kollege Hans-Rudolf Merz besiegelten am Freitag in Berlin einen Entwurf für eine künftiges Steuerabkommen, wie die Finanzministerien der beiden Länder mitteilten. Kern des sogenannten Doppelbesteuerungsabkommens sei die Ausweitung der gegenseitigen Amtshilfe der Finanzbehörden beider Staaten bei Steuerhinterziehung. Künftig wolle hier nun auch die Schweiz Amtshilfe leisten und Finanzdaten weitergeben. Dies war bislang nicht der Fall, deutsche Steuersünder mit Konten in der Schweiz kamen weitgehend ungeschoren davon.
Die Schweiz war im vergangenen Jahr international unter Druck geraten, weil sie anderen Ländern in Fragen der Steuerziehung bislang keine Amtshilfe gewährte. Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise übten viele Staaten – und vor allem Deutschland – Druck auf die Alpenrepublik aus, was zeitweise für diplomatische Verstimmungen sorgte. Um zu verhindern, dass die Schweiz auf die Schwarze Liste der Steueroasen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kommt, begann sie deswegen, Steuerabkommen zu unterzeichnen, die eine bessere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Steuerfragen vorsehen. Das Abkommen mit Deutschland ist das dreiundzwanzigste.
Für Steuersünden Deutscher in der Vergangenheit soll es rückwirkend wohl keine Amtshilfe der Schweiz geben, wie aus der Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements hervorgeht. Deutschland habe beim Treffen der Minister zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz „keine Amtshilfe“ bezüglich der Daten von Steuersündern auf den kürzlich aufgetauchten Daten-CDs leiste.
Den Angaben zufolge richteten beide Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um offene Finanz- und Steuerfrage bis zur endgültigen Unterzeichnung des Abkommens zu klären. Der Entwurf des Papiers wird nun in der Schweiz und in Deutschland beraten. Bei Unterzeichnung des Abkommens wollen die Finanzministerien nähere Details zu der Übereinkunft nennen.