Berlin. Mieten steigen, Energiekosten auch. Wie Mieter wenigstens einige Nebenkosten bei der Steuererklärung absetzen können: die besten Tipps.
Wohnen ist teuer. In Schnitt geben die Deutschen mehr als ein Viertel ihres Einkommens für die Miete aus, wie das Statistische Bundesamt vergangenes Jahr mitteilte. Doch neben der Miete müssen auch noch die Nebenkosten bezahlt werden – auch das geht nochmal ins Geld. Wie gut, dass man manche Nebenkosten bei der Steuererklärung angeben und absetzen kann.
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Mieter können in Deutschland bis zu 20 Prozent ihrer Nebenkosten wieder zurückbekommen. Jedoch gilt das nur für die Arbeitskosten, nicht aber für Materialkosten und auch nicht für Wasser oder Strom. Sind aber auf der Nebenkostenabrechnung Arbeitskosten vermerkt, kann man Geld zurückbekommen, und zwar indem man haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen über die Steuererklärung von der Steuerlast abzieht.
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Zu den Arbeitskosten, die man bei der Steuer angeben kann, zählen unter anderem:
- Reinigungsdienste: Kosten für die Reinigung des Treppenhauses oder anderer Gemeinschaftsflächen.
- Gartenpflegedienste: Ausgaben für die Pflege von Gemeinschaftsgärten oder Grünflächen der Wohnanlage.
- Winterdienst: Kosten für Schneeräumung und Streudienste auf dem Wohngrundstück.
- Hausmeisterservice: Ausgaben für den Hausmeister, sofern diese Dienstleistungen die Instandhaltung und Pflege der Wohnanlage betreffen.
- Schornsteinfeger: Kosten für die regelmäßige Kontrolle und Reinigung von Schornsteinen.
- Aufzugswartung: Ausgaben für die regelmäßige Wartung und Inspektion von Aufzügen.
- Reparaturarbeiten: Kosten für Handwerkerleistungen zur Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise Reparaturen am Dach oder an der Fassade.
Aber Achtung: Die Beträge, die man zurückbekommt, sind begrenzt, bei haushaltsnahen Dienstleistungen auf 4000 Euro pro Jahr, bei Handwerkerleistungen auf 1200 Euro. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Das reicht in den meisten Fällen aus. Trotzdem gilt: Man muss die Nebenkosten nachweisen, mittels überwiesener Rechnungen oder über die überwiesene Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Wichtig zu beachten: Man muss diese Beträge überwiesen haben, Barzahlungen reichen nicht.
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Was aber, wenn die Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung zu spät kommt? Keine Panik: Man kann die Kosten in der nächsten Steuererklärung beantragen. Alternativ kann man den Steuerbescheid nachträglich ändern lassen, das muss das Finanzamt machen. Ob es will oder nicht.
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