Berlin. Geld anlegen in einem Fonds – und zusätzlich vom Staat etwas dazu bekommen? Das geht! Ein Finanzexperte erklärt die Vor- und Nachteile.
Geld sparen und als Belohnung sogar noch vom Staat extra was obendrauf bekommen? Was fast zu schön klingt, um wahr zu sein, ist tatsächlich möglich. Es geht um bis zu 20 Prozent extra auf einen Aktien-ETF-Sparplan. Und zwar dann, wenn man von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält. Die kann man in einen ETF-Sparplan, der VL-fähig ist, stecken.
Aber Achtung: Man bekommt die Arbeitnehmersparzulage nur dann, wenn das Einkommen nicht mehr als 40.000 Euro jährlich beträgt – bei Ehegatten 80.000 Euro. 20 Prozent der so angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit diese pro Jahr nicht 400 Euro überschreiten, bekommt man vom Staat zusätzlich. Jährlich sind somit schonmal bis zu 80 Euro Zuschuss drin.
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Und kann man später vielleicht sogar noch bei der Steuererklärung sparen? ETF-Sparpläne können grundsätzlich zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber es gibt einen Trick: Wenn man den ETF-Sparplan über eine private Rentenversicherung laufen lässt, kann man diese Basisrente, früher auch Rürup-Rente genannt, von der Steuer absetzen.
ETF-Sparplan und Steuererklärung: Das müssen Sie wissen
Klingt gut? Na ja, geht so: Dieser ETF-Sparplan ist eine Rentenversicherung, die wesentlich unflexibler ist als ein richtiger ETF-Sparplan. Oft laufen diese Verträge bis zum 67. Geburtstag, und es fallen höhere Gebühren und Vermittlungsprovisionen an. Zudem ist der Vertrag oft unkündbar und das angesparte Geld kann man meist nicht frei vererben.
Grundsätzlich gilt: Im Jahr 2024 kann man bis zu 27.565,20 Euro als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen – darunter fallen auch die Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag. Nachteil: Die Besteuerung der Basisrente steigt in der Zukunft Jahr für Jahr.
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Gerade für junge Menschen ist es nach aktueller Gesetzeslage sehr wahrscheinlich, dass diese Rente im Ruhestand zu 100 Prozent besteuert wird. Hat man am Anfang keine hohen Einkünfte, so sind die Steuerersparnisse in der Ansparphase dieser Basisrente sehr überschaubar, aber man muss die Basisrente später voll versteuern.
Im Ruhestand wird das Vertragsguthaben als lebenslange Rente ausgezahlt. Man hat kein Kapitalwahlrecht, man kann nicht so wie bei einem ETF-Sparplan das Geld flexibel ein- und auszahlen, wie und wann man möchte. Darüber muss man sich bewusst sein.
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