Berlin. Kein Lohn, kein Sold – nur Staatshilfe. Wie sich Elternzeiten auf die Altersvorsorge auswirken. Wen es besonders hart trifft.

Viele Eltern machen nach der Geburt ihrer Kinder eine Pause von der Lohnarbeit. Im vergangenen Jahr erhielten 1,8 Millionen Frauen und Männer während dieser Zeit Elterngeld. Seit April dieses Jahres müssen Besserverdienende auf die staatlichen Zahlungen verzichten. Was bedeutet dies für die Rente von berufstätigen Müttern und Vätern? Alle wichtigen Fragen dazu erläutern Experten.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Eltern haben einen Anspruch von bis zu 3 Jahren Elternzeit pro Kind. Als Mutter beginnt diese Zeit frühestens im Anschluss an den Mutterschutz, für Väter mit der Geburt des Kindes. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes. Laut Statistischem Bundesamt nahmen Mütter 2022 im Durchschnitt 14,8 Monate lang Elternzeit, Väter dagegen nur 3,7 Monate.  

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Wer finanziert die Elternzeit?

Während der Elternzeit bezahlt der Arbeitgeber keinen Lohn oder Gehalt. Mütter und Väter können jedoch Elterngeld vom Staat beantragen. Dabei gibt es drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben seit dem 1. April 2024 nur noch Personen bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. So dürfen Paare, deren Kinder seit dem 1. April geboren wurden, maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro haben. Ab April 2025 sinkt der Anspruch aufgrund knapper Haushaltskassen weiter auf 175.000 Euro. Das heißt, Eltern, die mehr verdienen, bekommen keinen Zuschuss mehr. Zuvor erhielten nur Eltern, die mehr als 300.000 Euro im Jahr zu versteuern hatten, kein Elterngeld mehr. Nach Schätzung des Familienministeriums erhalten etwa 0,5 Prozent der Eltern – etwa 7000 Paare – in Deutschland künftig kein Elterngeld mehr. Im Jahr 2022 haben knapp 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer Elterngeld bekommen.

Elterngeld: Einkommensgrenze soll nun schrittweise sinken

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    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Elternteils vor der Geburt des Kindes. Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent ihres Einkommens – maximal jedoch 1800 Euro pro Monat. Eltern mit niedrigerem Einkommen bekommen bis zu 100 Prozent.

    Was bedeuten Erziehungszeiten für die Rente?

    In der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen Mütter und Väter für die Erziehung eines Kindes bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Eltern können sich diese Kindererziehungszeit untereinander aufteilen.

    Für ein Jahr Kindererziehungszeit, wofür der Staat Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung (KEZ) in die Rentenversicherung zahlt, erhält der erziehende Elternteil knapp einen Entgeltpunkt als Rentenzuwachs. Dies entspricht in etwa den Rentenbeiträgen in Höhe des Durchschnittsentgelts, das im Jahr 2024 bei 45.358 Euro liegt. Der aktuelle Rentenwert eines Entgeltpunkts entspricht derzeit 37,60 Euro.

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    Je nachdem, wie hoch das Einkommen des erziehenden Elternteils unmittelbar vor der Geburt des Kindes war, fällt das Ergebnis hinsichtlich der Höhe der Kindererziehungszeit aus. Generell gilt: Menschen mit niedrigeren Einkommen gewinnen durch die Kindererziehungszeit bei den Rentenansprüchen, da sich diese maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024 = 90.600 Euro) auswirken.

    Wer einen überdurchschnittlich hohen Verdienst hatte, muss mit einer gekürzten Anrechnung rechnen. Mütter und Väter, die mehr als 90.600 Euro verdient haben, bekommen für ein Jahr Kindererziehungszeit ohne weitere Beschäftigung 37,60 Euro statt der bislang 75,10 Euro aus ihrem Verdienst gutgeschrieben.

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    Wer jedoch zuvor ein Entgelt unterhalb des Durchschnittseinkommens bezogen hat, steht besser da. Beispiel: Wer 42.000 Euro Jahreslohn hatte, hatte nur 34,82 Euro als Rentenzuwachs. Bei 24.000 Euro Jahresverdienst sind es nur 19,89 Euro.

    „In beiden Beispielen bekommen die Mütter und Väter jedoch für ein Jahr Kindererziehungszeit ohne Weiterbeschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils 37,60 Euro angerechnet und stehen damit besser da“, sagt Gundula Sennewald, Expertin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Drei Jahre Kindererziehungszeit für ein Kind ergeben derzeit einen Rentenzuwachs von rund 113 Euro – also 3 mal 37,60 Euro.

    Bedeutend weniger Väter als Mütter nehmen sich Elternzeit für ihre Kinder, und im Durchschnitt wesentlich kürzer.
    Bedeutend weniger Väter als Mütter nehmen sich Elternzeit für ihre Kinder, und im Durchschnitt wesentlich kürzer. © iStock | Anchiy

    Wie lange dürfen Beamte und Beamtinnen Elternzeit in Anspruch nehmen?

    Jeder verbeamtete Elternteil hat ab Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Elternzeit. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zu einem späteren Zeitpunkt bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen werden. Im Bund und in den Bundesländern gelten verschiedene Rechte, sodass darüber hinaus in manchen Regionen auch längere „Beurlaubungen aus familiären Gründen“ auf Antrag möglich sind.

    Wie wirken sich Elternzeiten auf die Pensionsansprüche aus?

    Beamtinnen und Beamte erhalten während ihrer Elternzeiten keine Besoldung. Auch sind die Freistellungszeiten vom Dienst nicht ruhegehaltfähig – und zählen damit nicht als geleistete Dienstjahre.

    Allerdings bekommen auch Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern für ihre nach 1992 geborenen Kinder einen Kindererziehungszuschlag für insgesamt drei Jahre (36 Monate), wenn sie Erziehungszeiten in Anspruch nehmen. Dieser Kindererziehungszuschlag wird – soweit der Höchstruhegehaltssatz nicht erreicht ist – nach ihrer Pensionierung zusätzlich zu ihrem Ruhegehalt ausgezahlt, erläutert Frank Zitka, Experte und Sprecher des Deutschen Beamtenbunds (dbb).

    Erziehende Beamte werden damit so behandelt, als würden sie das bundesweite Durchschnittseinkommen erzielen – und erhalten wie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Entgeltpunkt pro Jahr der Kindererziehung. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit 37,60 Euro im Jahr. Bei drei Erziehungsjahren liegt er bei rund 113 Euro. In den Ländern existieren identische oder vergleichbare Ausgestaltungen.

    Die Höhe des Ruhegehalts orientiert sich für Beamte an der geleisteten Dienstzeit sowie den zuletzt erhaltenen Bezügen. Das Ruhegehalt beträgt rund 1,79 Prozentpunkte für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, höchstens jedoch 71,75 Prozentpunkte des letzten Bezugs.