Berlin. Die Ampel-Regierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Doch ein freiwilliger Wechsel zur Klasse 4 kann sich schon jetzt lohnen.
Wenn ein Partner in der Ehe mehr verdient als der andere, dann entscheiden sich viele Ehepaare für die Steuerklassenkombination 3 und 5. Derjenige Partner, der mehr verdient, ist in der Steuerklasse 3 – und derjenige, der weniger verdient, in der Steuerklasse 5. Das Problem: Das führt zu hohen Abzügen bei demjenigen, der in der Steuerklasse 5 ist. Und das ist meist die Frau. Um diese Ungleichheit zu beenden, will die Ampel-Regierung die Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführen.
Würde sich schon heute ein freiwilliger Wechsel lohnen? Tatsächlich muss man auch heute nicht zwingend in der Steuerklasse 4 sein, um zu vermeiden, dass einer viel und der andere weniger Steuern zahlt. Die seit 2010 existierende Steuerklasse 4 mit Faktor ist unter Verheirateten nicht so bekannt, aber eine sehr interessante Steuerklasse für Eheleute.
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Warum? Mit der Steuerklasse 4 mit Faktor hat man im Vergleich zur Steuerklasse 4 unter dem Jahr etwas mehr an Nettogehalt übrig. Grundsätzlich gilt: Insgesamt hat man in der Ehe mit jeder Steuerklassenkombination – also Steuerklasse 3/5, 4 oder 4 mit Faktor – dieselbe Steuerbelastung, wenn man eine gemeinsame Steuererklärung abgibt. Und die muss man bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 als auch bei 4 mit Faktor abgeben, wenn beide arbeiten.
Steuerklassen 3, 4 und 5: Ehepaare haben mehrere Optionen
Die Steuerklasse 4 mit Faktor beruht auf der Steuerklassenkombination 4/4 in Verbindung mit einem auf drei Kommastellen berechneten Faktor. Das Faktorverfahren führt beim einzelnen Ehepartner unterjährig zu einer geringeren Lohnsteuerbelastung als in Steuerklasse 4, aber zu einer höheren Belastung als in Steuerklasse 3.
Anders ausgedrückt: Der Partner mit dem geringeren Einkommen muss monatlich weniger Steuern zahlen als in Steuerklasse 5 und hat so zunächst ein höheres Nettoeinkommen. So sollen die Nachteile der Steuerklassenkombination 3/5 bei Doppelverdienern beseitigt werden, deren Jahresbezüge sich der Höhe nach deutlich voneinander unterscheiden.
Steuererklärung: Steuerklasse 4 mit Faktor führt zu gerechterer Belastung
Fazit: Die Steuerklasse 4 mit Faktor kann unterjährig schon heute zu einer gerechteren Steuerbelastung in der Ehe führen. Beantragen kann man die Steuerklasse 4 mit Faktor übrigens über den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ auf dem Elster-Onlineportal des Finanzamts.
Noch ist übrigens unklar, wann die Abschaffung der beiden Steuerklassen tatsächlich umgesetzt wird. Das Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) hat den finalen Plan zur Steuerreform noch nicht vorgelegt.
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