Berlin. E-Auto zu Hause aufladen: geschickt, aber wegen hoher Stromkosten auch teuer. Wir verraten, wie Sie über Steuer Geld zurückbekommen.
Wer keine Lust mehr hat, sich für das Laden seines E-Autos immer eine öffentliche Ladesäule zu suchen, kann sich selbst an der Immobilie oder in der Garage eine Wallbox nachrüsten.
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Vermieter können die dafür angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Intelligenten Wandladestationen – sogenannten Wallboxen oder Wall Connectoren – sind eigenständige Wirtschaftsgüter. Die Kosten für die Nachrüstung der Wallbox müssen Vermieter daher über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Dabei hat man einen gewissen Spielraum. Man kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren ansetzen. Je kürzer die Abschreibungsdauer, desto schneller spart man Steuern. Es kann also Sinn ergeben, die kürzere Nutzungsdauer von sechs Jahren zu wählen. Über diesen Zeitraum kann man als Vermieter die Anschaffungs- und Installationskosten, aber auch die eventuell notwendige Genehmigung durch den Netzbetreiber abschreiben.
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Eine weitere gute Nachricht: Auch wenn man nicht vermietet, kann man die Wallbox steuerlich absetzen. Aber lediglich die Arbeitskosten der Handwerker. 20 Prozent von maximal 6000 Euro kann man zurückbekommen. Das funktioniert, wenn der Handwerker eine Rechnung schreibt, aus der die Arbeitskosten hervorgehen und man diese dann per Banküberweisung bezahlt. Wichtig: Nicht bar bezahlen, das akzeptiert das Finanzamt – trotz vorliegender Rechnung – nicht. Maximal 1200 Euro Steuern (20 Prozent von 6000 Euro) kann man so sparen. In der Praxis sind die Arbeitskosten aber meist geringer als 6000 Euro. Trotzdem sollte man sich diese Steuerersparnis nicht entgehen lassen.
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Steuern lassen sich übrigens auch beim Laden von E-Dienstwagen sparen. Wenn Arbeitnehmer einen auch für die private Nutzung überlassenen Elektrodienstwagen zu Hause auf eigene Kosten laden, können Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz leisten. Das Finanzamt gewährt dafür aus Vereinfachungsgründen monatliche Pauschalen von 30 Euro für Elektrofahrzeuge und 15 Euro für Hybridfahrzeuge, wenn zusätzliche Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber bestehen. Ist dies nicht der Fall, gelten Pauschalen von 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro monatlich für Hybridfahrzeuge. Übrigens: Lädt der Arbeitnehmer das private E-Auto im Betrieb des Arbeitgebers, bleibt dies steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Macht der Arbeitnehmer dies zu Hause, ist keine steuerfreie Erstattung oder andere steuerliche Berücksichtigung möglich.
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