Berlin. Wann Eltern pro Kind mehr Geld bekommen und wie sie am cleversten in der Steuererklärung vorgehen. Der Experte sagt, worauf es ankommt.
Taschengeld, Schulranzen oder Spielzeug: Kinder kosten ihre Eltern eine Menge Geld. Um die Familien zu entlasten, werden sie in Deutschland finanziell unterstützt. Die wichtigsten Förderungen sind dabei das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Familien erhalten jedoch nur eines von beiden. Wofür sollen sich Eltern entscheiden? Und wie holen sie für ihre Kinder am meisten Geld raus?
Das Kindergeld steht erst mal allen Familien zu. Aktuell beträgt es monatlich 250 Euro pro Kind. Eltern können es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen und sollten das auch tun. Denn der Kindergeldanspruch ist auch eine Voraussetzung für andere steuerliche Vergünstigungen.
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Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung bei der Einkommenssteuer. Im Jahr 2023 betrug er 6024 Euro, also 3012 Euro pro Elternteil. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar 2024 bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen.
Gutverdiener profitieren vom Kinderfreibetrag
Als Gutverdiener kann es unter Umständen Sinn ergeben, anstatt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag über die Anlage Kind in der Steuererklärung zu beantragen. Beides, also Kindergeld und Kinderfreibetrag, geht nicht. Aber keine Panik: Hat man schon Kindergeld bekommen, erhält man über die Steuererklärung den positiven Differenzbetrag. Man muss sich also um nichts kümmern. Außer eben eine Steuererklärung abgeben. Dann wendet das Finanzamt automatisch die günstigste Variante an („Günstigerprüfung“).
Beispiel: Eine Familie mit einem Kind bekommt in Deutschland 3000 Euro Kindergeld für das ganze Jahr. Machen die Eltern ihre Steuererklärung, prüft das Finanzamt, wie viel Steuern die Eltern zahlen müssten, wenn der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird und wie viel sie ohne den Kinderfreibetrag abgeben müssten. Liegt der Steuervorteil mit Kinderfreibetrag bei weniger als 3000 Euro, bleibt es beim Kindergeld. Liegt er bei mehr als 3000 Euro, dann wird den Eltern der Kinderfreibetrag angerechnet. Sie bekommen letztlich also mehr als die 3000 Euro.
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Dieser Effekt tritt aber erst bei einer bestimmten Einkommenshöhe ein. Diese lag zuletzt bei zusammen veranlagten Eltern bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 80.000 Euro. Bei Alleinerziehenden bereits ab etwa 40.000 Euro. Ist man alleinerziehend, kann man außerdem den Entlastungsbetrag in Höhe von 4260 Euro von der Steuer absetzen, dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man ist alleinstehend,
- zum Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht.
Alleinstehend ist man steuerlich grundsätzlich nur dann, wenn man keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn die andere volljährige Person einen tatsächlichen oder finanziellen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt beiträgt. Es reicht schon aus, dass diese Person dazu imstande ist.
Darauf müssen Eltern bei Steuererklärung achten
Grundsätzlich gilt: Man sollte als Eltern eine Steuererklärung machen und die Anlage Kind ausfüllen. Dabei muss das Kind nicht zwingend minderjährig sein. Auch volljährige Kinder können bis zum 25. Lebensjahr steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt jedoch nur, wenn sich das Kind noch in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet. Bei Kindern mit Behinderung kann eine steuerliche Berücksichtigung bei den Eltern erfolgen, wenn die Kinder älter als 25 sind. Kinder können, auch ohne Berufsausbildung, solange sie nicht voll erwerbstätig sind, bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt werden.
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Übrigens: Auch wenn das Kind älter als 25 ist, gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, die Ausgaben für den Unterhalt und die Berufsausbildung abzusetzen. Das geschieht dann aber nicht mehr in der Anlage Kind, sondern in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. In der Steuererklärung für 2023 sind bis zu 10.908 Euro möglich. Dieser Betrag erhöht sich noch um die Kosten für die Basisabsicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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