Warstein. . Viele Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen in diesem Jahr erstmals ihre Warmwasserbereitungsanlagen kontrollieren lassen. Doch es regt sich Widerstand. Der Münchener Franz Schneider hat im bayrischen Landtag bereits 2011 eine Petition dagegen eingereicht.

Dass mit Legionellen nicht zu spaßen ist, zeigt der Fall in Warstein. Er erinnert zugleich an eine Pflicht, der viele Vermieter von Mehrfamilienhäusern in diesem Jahr erstmals nachkommen müssen: Der Untersuchung der Warmwasserbereitungsanlagen in den Gebäuden auf Legionellen. Die Prüfpflicht gilt für fast alle Mehrfamilienhäuser, ausgenommen Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen Warmwasserbereitung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Betroffen von der Regelung sind alle Wohngebäude mit einem zentrale Warmwasserspeicher von mehr als 400 Litern Volumen. Hinzu kommen die Gebäude, in denen die Wasserleitungen zwischen dem zentralen Erwärmer und dem am weitesten entfernten Wasserhahn des Gebäude mindestens drei Liter fassen. Kai Warnecke vom Eigentümerverband „Haus & Grund“ betont: „Die Prüfpflicht gilt damit für fast alle Mehrfamilienhäuser“. Ein zugelassenes Labor entnimmt an verschiedenen Stellen des Hauses Wasserproben; die Ergebnisse sind den Mietern mitzuteilen. Gibt es keinen Legionellen-Befall, muss die Prüfung nur alle drei Jahre wiederholt werden.

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Von Tanja Frohne und Sina Heilmann

Die Gefahr besteht für die Menschen nicht beim Trinken des Wassers, sondern nur dann, wenn sich ein feiner Sprühnebel bildet, der beim Duschen entsteht – ähnlich ist es bei der Aerosolen, die für die Legionellen-Erkrankungen in Warstein durch die Verdunstungsanlage verantwortlich sind.

Münchner Ingenieur verfolgt Warsteiner Legionellenfall

Auch wenn die Regelung, die erstmals in diesem Jahr umgesetzt werden muss, schon länger existiert, findet sie nicht von allen Seiten Zustimmung. Der Münchener Diplom-Ingenieur Franz Schneider hat im bayrischen Landtag bereits 2011 eine Petition eingereicht mit dem Ziel, „das Thema Legionellenprophylaxe endlich am wahren Risiko auszurichten“, wie er gegenüber unserer Redaktion betont. Für ihn ist die Überprüfung in Wohngebäuden nur „eine Riesengeschäftemacherei“ – im Gegensatz etwa zu der Überprüfung der Rückkühlanlagen wie jetzt im Warsteiner Fall, den Schneider mit großem Interesse verfolgt hat.

Das Münchener Klinikum rechts der Isar habe zudem betont, dass der Infektionsweg „Duschen“ nicht nachgewiesen sei, heißt es in der Petition des Diplom-Ingenieurs weiter, „da vermutlich kaum lungengängige Aerosole gebildet werden“. Kühltürme seien hingegen wesentlich gefährlicher wie im Januar 2010, als in Ulm/Neu-Ulm 64 Menschen erkrankten und fünf Menschen starben. Eine entsprechende Prüfpflicht gebe es dennoch bis heute nicht.