Siegen. . Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Siegen ist am Montag der Prozess gegen David G. fortgesetzt worden, der am ersten Prozesstag zugegeben hatte, am 10. Mai seine ehemalige Freundin Lorén C. in ihrem Elternhaus in Siegen mit mehreren Schwertstichen getötet zu haben.

Für das Gericht und viele Zuhörer schwer nachvollziehbar blieben die Umstände. Warum sollte die Frau einvernehmlich mit ihrem Exfreund schlafen, der in den frühen Morgenstunden durch ihr Fenster eingebrochen war – um ihn anschließend zu beschimpfen. Dafür gab es am Montag eine weitere überraschende Erklärung des 23-Jährigen.

Weinend und mit leiser, stockender Stimme berichtete G. über sexuelle Probleme: „Ich konnte sie nie zufriedenstellen.“ Das spätere Opfer habe ihn deswegen beschimpft und unter Druck gesetzt. Sie habe auch ein Problem mit seiner behinderten Schwester gehabt, Befürchtungen für eigene Kinder geäußert und ihn zu einem Gentest aufgefordert. In der Tatnacht sei es nach dem Beischlaf zum Streit gekommen: „Sie hat mir gesagt, ich sei kein Mann und eine Lusche, die höchstens kranke Kinder zeugen kann.“ Er habe sich gedemütigt gefühlt: „Eigentlich wollte ich das alles nicht sagen, um Loréns Andenken nicht zu beeinträchtigen.“ Während G. seine Erklärung verlas, versagte ihm die Stimme. Anwältin Astrid Christiaans beendete den Vortrag. Er habe dieses Thema immer als Tabu betrachtet und auch den Sachverständigen belogen, ihm eine funktionierende sexuelle Beziehung vorgegaukelt.

Aussagen der Sanitäter, Kriminalbeamten und des Pathologen

Danach saß G. überwiegend mit geschlossenen Augen auf seinem Platz, lauschte den Aussagen der Sanitäter, Kriminalbeamten und des Pathologen. Rechtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff führte den Tod der 24-Jährigen auf sechs Stiche und eine Schnittwunde an Hals und Oberkörper zurück, die unter anderem den Brust- und Bauchbereich geöffnet sowie den rechten Lungenflügel verletzt hatten. Außerdem wies die junge Frau zwei blaugeschlagene Augen, weitere Hämatome und eine Blutkruste am Hinterkopf auf. Der Arzt hatte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma festgestellt, das von einem Sturz oder anders gearteten Aufprall auf den Hinterkopf stammte. Dies sei nicht todesursächlich gewesen, hätte aber zu einer Bewusstlosigkeit führen können. Blutungen im Gehirn hätten zudem bei einem Überleben Wesensveränderungen nach sich ziehen können.

Die Mutter des Opfers war gegen halb fünf Uhr morgens bei einem Toilettengang auf Rauch im Haus aufmerksam geworden und hatte die Feuerwehr gerufen. Die Rettungskräfte fanden später die junge Frau leblos in ihrem Zimmer. „Ich habe schon viel gesehen, aber so etwas noch nicht“, sagte einer der Feuerwehrleute. Der Brandsachverständige Christoph Winter schloss aber eine Gefährdung der übrigen Hausbewohner durch die gelegten Brände nahezu aus.

Drei Samuraischwerter in der Wohnung des Angeklagten

Die Eltern der Toten hätten sofort ihren Exfreund im Verdacht gehabt, schilderten die Polizisten. In seiner Wohnung fanden sie drei Samuraischwerter. Bei dem später aus dem Schwanenteich geborgenen Zierschwert samt Zwillingsstück handelte es sich um Repliken von Waffen mit gekrümmter Spitze aus dem Film „Lord Of The Rings“. Anfangs habe G. die Tat bestritten: „Dann aber erklärte er, den Eltern gegenüber eine Schuld zu haben und hat es zugegeben.“

Ohne Erklärung blieb gestern, warum sich auch Klebeband in G’s Rucksack fand und dass Haare und Blut des Opfers an einem zerknülltes Stück klebten. Er habe ihr den Mund nicht damit verschlossen, wies der G. zurück.

Am Dienstag werden die Eltern der Getöteten gehört.