Siegen/Bad Berleburg. Im Mai hatte ein Mann in der Bad Berleburger Baumrain-Klinik seine ehemalige Lebensgefährtin mit einigen Messerstichen schwer verletzt. Jetzt wurde er zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer befand des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung für schuldig.

Die Hoffnung des Verteidigers, seinen Mandanten auf Bewährung auf freien Fuß zu bekommen, erfüllte sich nicht. Der Mann, der im Mai in der Bad Berleburger Baumrain-Klinik seine ehemalige Lebensgefährtin mit diversen Messerstichen schwer verletzte, wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Wie von Staatsanwalt Dr. Henry Roth beantragt, befand ihn die Kammer des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung für schuldig.

Dabei folgten Richter Wolfgang Münker und seine Kollegen auch dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Sanner, der eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zumindest nicht hatte ausschließen können.

Der Angeklagte litt danach unter einer psychischen Störung, als er sich in den frühen Stunden des Tattages entschloss, von Hamburg nach Bad Berleburg zu fahren. Zuvor hatte er seiner Ex-Gefährtin eine SMS geschickt, er werde die von ihr gewünschte Trennung nun doch akzeptieren.

Warum er dennoch ins Auto stieg, und dann wiederum auf ein Versöhnungsgespräch hoffte, kann oder will der Mann bis heute nicht erklären. Er passte sein Opfer in der Klinik ab und stach die Frau nieder, als sie ihm die gewünschte Gesprächsviertelstunde nicht zugestehen wollte. Einige der Stiche hätten ohne ärztliche Versorgung tödlich enden können.

In Tötungsabsicht sogar einen Arzt bedroht

Dass der Angeklagte in den Körper und den Hals stach, danach die Klinik verließ, ohne der Frau zu helfen oder Hilfe zu rufen und sogar einen Arzt mit dem Messer in der Hand konfrontierte, wertete die 1. Große Strafkammer als Tötungsabsicht. Nicht nachzuweisen war hingegen, dass er schon in Hamburg mit der Vorstellung ins Auto gestiegen war, eine solche Tat zu begehen. Nach eigenem Bekunden hatte er das Messer mitgenommen, um der immer noch heiß geliebten Frau mit der Selbsttötung zu drohen, ihr auf diese Weise seine Liebe zu beweisen.

Hatte der gehörlose Mann in den vorherigen Tagen seinen Gefühlen ab und an durch heftiges Schluchzen Ausdruck verliehen, blieb er gestern bei der Urteilsverkündung ruhig. Er hatte bis zuletzt beteuert, er habe ihr nie etwas antun wollen, das alles tue ihm furchtbar leid. Dass er im gleichen Atemzug auch Argumente vorbrachte, die das Opfer in schlechtem Licht erscheinen ließen, hatte deren Anwältin an der Aufrichtigkeit dieser Beteuerungen zweifeln lassen. Sie brachte sogar den Verdacht auf einen versuchten Mord in die Debatte.

Keine Heimtücke beim Angeklagten

Die Kammer hatte auch das Merkmal der Heimtücke geprüft, verneinte diese strafverschärfende Variante aber. Die Frau habe schon länger Angst vor dem Angeklagten gehabt. In der Woche vor der Tat waren sogar mit den Ärzten und dem Personal Notfallszenarien durchgespielt worden, für den Fall, dass der Ex-Freund in Berleburg auftauchen sollte. Daher sei sie an jenem Samstag auf einen Angriff vorbereitet gewesen.

Keine endgültige Entscheidung fiel über den von der Nebenklage eingebrachten Adhäsionsantrag. Grundsätzlich stellte die Kammer fest, dass der Täter Schmerzensgeld sowie alle Behandlungs- und Folgekosten des Opfers tragen muss. Eine Summe wurde aber nicht festgelegt.