Siegen. .

Der 23 Jahre alte Mann, der am 10. Mai in Buchen seine ehemalige Lebensgefährtin mit mehreren Messerstichen getötet hat, wird vermutlich wegen Totschlags und versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt. Das sagte Staatsanwalt Stephan Krieger dieser Zeitung.

Mordmerkmale nicht nachzuweisen

Die Staatsanwaltschaft wartet zwar noch auf Ergebnisse kriminaltechnischer Untersuchungen. „Die Tendenz geht aber derzeit in Richtung Totschlag“, so Krieger. Mordmerkmale seien aktuell nicht nachzuweisen. „Dann muss man nach dem Prinzip ,Im Zweifel für den Angeklagten’ handeln.“

Der 23-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, hatte heute vor sechs Wochen im Streit auf seine 24-jährige Ex-Freundin eingestochen und dann Feuer in der Einliegerwohnung im Kellergeschoss des Einfamilienhauses gelegt, um das Verbrechen zu vertuschen.

Die Feuerwehr war morgens um 4.30 Uhr gerufen worden, weil aus der Wohnung Qualm drang. Feuerwehrleute fanden die Frau. Noch am selben Tag war der 23-Jährige festgenommen worden. Er räumte die Tat sofort ein.

Besonders erschütternd

Der Fall erschüttert auch deshalb besonders, weil dieses Gewaltverbrechen nicht ohne Weiteres erklärbar ist: Der 23-Jährige ist nicht vorbestraft. Er ist bis zu dem Morgen des 10. Mai der Polizei nicht einmal Mal negativ aufgefallen.

Täter und Opfer sind Menschen aus gut bürgerlichen Verhältnissen, sie waren beide berufstätig und pflegten viele soziale Kontakte. Die 24-jährige Frau war sportlich aktiv – unter anderem in einer Zumba-Gruppe – und hatte einen großen Freundes- und Bekanntenkreis.

Auf einer Trauerseite im Internet haben dutzende Menschen Beileids- und Trauerbekundungen verfasst, aus denen die Fassungslosigkeit, die Beklemmung und das Entsetzen über den plötzlichen Tod der jungen Frau deutlich wird.

Trennung um den Jahreswechsel

Nach einer langjährigen Beziehung hatte sich das Paar um den Jahreswechsel 2012/2013 getrennt. „Danach hatten sie auch noch häufiger normalen Kontakt“, sagt Staatsanwalt Krieger. Nichts deutete also darauf hin, dass es zu einem solchen Verbrechen kommen sollte. Rauschgift, Medikamente und Alkohol spielten auch keine Rolle am Tag der Tat.

Im Blut des Täters fanden sich keine Spuren, die auf Drogen hinweisen. Er hatte zwar eine geringe Menge Alkohol getrunken. „Da reden wir aber von einer Minimalmenge im Bereich von einer kleinen Kölsch-Cola“, so Krieger.

Verhandlungstermin noch nicht klar

Wann es zur Verhandlung kommt steht noch nicht fest. Möglicherweise gehen zwei oder drei Monate ins Land, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Der Zeitpunkt ist nicht zuletzt abhängig davon, ob sich der 23-Jährige gegenüber dem psychiatrischen Gutachter äußert.

Sollte er in diesen Gesprächen Hintergründe zu seinem Tatmotiv und seinem Leben mitteilen, nimmt die Erstellung der Expertise viel Zeit in Anspruch.