Siegen-Wittgenstein. . Die Auseinandersetzungen zwischen dem Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) und der Deutschen Bahn AG gehen weiter. Immer dreht es sich bei dem anhaltenden Rechtsstreit um Stationspreise.

Gleich zwei Gerichtstermine stehen im Januar an: Vor dem Kammergericht Berlin wird über die Berufung verhandelt, die die Bahn gegen einen 2010 verlorenen Prozess eingelegt hat. Am Landgericht Berlin steht eine Klage ein, die die Bahn eingereicht hat. Immer geht es um die „Stationspreise“: Das ist die Gebühr, die Verkehrsunternehmen für jeden einzelnen Zughalt an den Bahnstationen, die nun einmal der DB gehören, zu entrichten haben.

Seit 2004 hat der ZWS kein Geld mehr für die Linien der Dreiländerbahn und der Hellertalbahn überwiesen. Die kleine Hellertalbahn, wegen des überschaubaren Streitwerts als Prozessgegner nach vorn geschickt, wurde von der Bahn verklagt und gewann. 2,8 Millionen Euro hat der ZWS für den Fall zurückgelegt, dass die Bahn in zweiter Instanz doch noch Recht bekommt.

In dem zweiten Prozess geht es um die Stationspreise für 2011, die der ZWS unter Vorbehalt überwiesen hat. „Auch da müssen wir unseren Anspruch jetzt gerichtlich durchsetzen“, sagte Markus Stirnberg, stellvertretender ZWS-Geschäftsführer, jetzt in der Verbandsversammlung.

Im Rücken haben die Südwestfalen dabei den gesamten Zweckverband Westfalen-Lippe (NWL), der ebenfalls Gefallen an dem „besonders geringen Prozessrisiko“ mit der Hellertalbahn gefunden hat — ein Unternehmen übrigens, das es nach 2015 nicht mehr geben wird, wenn die Hessische Landesbahn die Regionalbahnlinien übernimmt.

Berechnung von Zuschlägen ein Streitpunkt

Gestritten wurde zuletzt um die Berechnung von Zuschlägen: So verlangte die Bahn für den halt eines mehr als 90 Meter langen Zuges den 1,7-fachen, für mehr als 150 Meter lange Züge den doppelten Gebührensatz. Die Triebwagenzüge der Hessischen Landesbahn, hatte der ZWS seinerzeit ausgerechnet, sind 90 Meter und 38 Zentimeter lang.... Die Zuschläge sind weg. Dafür steigen ab 2013 die Grundpreise. „Das ist für kürzere Züge teurer, für längere billiger.“ Von 3,68 auf 3,91 Euro steigt die Gebühr zum Beispiel in Eichen, von 4,82 auf 5,13 Euro in Kreuztal und Weidenau, von 8,15 auf 9,83 Euro in Siegen. Unter dem Strich stellt sich der ZWS auf Mehrkosten von 219.000 Euro ein.

Außer der Nutzung der Bahnstationen lässt sich die Bahn natürlich auch die Nutzung ihres Schienennetzes bezahlen. Bis 2011 hat die Bahn dabei als Zuschläge „Regionalfaktoren“ für aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Strecken verlangt: Jede Zugfahrt der Rothaarbahn kostete damit 30, jede Fahrt der Hellertalbahn 40 Prozent mehr als auf anderen Strecken. Auch da überlegt der ZWS, sich das Geld auf dem Klageweg zurückzuholen. Die Entscheidung eilt, sagt ZWS-Geschäftsführer Günter Padt, weil die Verjährung der Ansprüche droht.

Untersuchung für neue Bahnstationen

Seinen Haushalt für 2013 schließt der Zweckverband mit einem Überschuss von rund 100.000 Euro ab — 2011 waren es sogar 713.000 Euro, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresabschluss hervorgeht. Eine Umlage von den Kreisen und Kommunen wird nicht erhoben, die Rücklage wird nicht angegriffen — „wo sonst können Sie einen solchen Haushalt verabschieden?“, fragte Verbandsvorsteher Frank Beckehoff vergnügt in die Runde der Kommunalpolitiker.

Eine Million Euro stellt der ZWS 2013 für die Modernisierung des Bahnhofs Siegen (nicht des Empfangsgebäudes) bereit, rund 171.000 Euro für die Planung zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen der Rothaarbahn in Hilchenbach und 82.000 Euro für die Untersuchung, ob es genügend Nutzer für neu geplante Bahnstationen in Kreuztal-Mitte, Buschhütten, Kaan-Marienborn, Niederdielfen und Bad Laasphe (Kurpark) gibt.