Siegen. Bürgerfest, Weihnachtsdorf, Elfenmarkt: Für Aktionen, die Publikum in die Fußgängerzonen locken, möchte die Stadt Siegen mehr Geld locker machen.
Zur Belebung der Fußgängerzonen möchte die Verwaltung das „Zentrenbudget“ fortsetzen. Bis 2026 sollen weiterhin jährlich 30.000 Euro für „Maßnahmen zur Attraktivierung und Aufwertung der Geschäftszentren“ zur Verfügung gestellt werden, wie es in einer Vorlage heißt, über die am 28. Februar der Rat der Stadt Siegen entscheidet.
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Das Zentrenbudget wurde 2021 vor allem eingeführt, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Während der Lockdowns beschleunigte sich der Boom des Onlinehandels, später dämpfte die Inflation infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine das Konsumverhalten. Auf die anhaltenden „Herausforderungen in den Geschäftszentren“ und die „Frequenz- und Umsatzrückgänge“ will die Stadt laut Vorlage mit einer Verlängerung des Programms um drei Jahre reagieren und beruft sich dafür vor allem auf die jüngsten Erfahrungen.
Siegen: Bürgerfest, Krönchendorf, „Der Berg ruft“ – in den Zentren tut sich was
Während der Fördertopf im noch recht deutlich von Corona-Einschränkungen bestimmten Jahr 2021 „nur vereinzelt nachgefragt“ worden sei, „stieg das Interesse an dem Zentrenbudget zunehmend“ ab 2022. „Aus Sicht der Wirtschaftsförderung konnte die ursprüngliche Intention des Zentrenbudgets zur aktiven Förderung der verantwortlichen Akteure vor Ort im Jahr 2023 erreicht werden“, wie die Verwaltung erläutert. Sieben Veranstaltungen seien im vergangenen Jahr in diesem Rahmen unterstützt worden: „Kindersommerfest“ und „Weihnachtsprogramm“ im Siegerlandzentrum Weidenau, „Musik Unterm Krönchen“, „Der Berg ruft“ und „Weihnachtszeit im Krönchendorf“ in der Oberstadt, der „Elfenmarkt“ in der Alte Postraße in Siegen und das „Bürgerfest“ in Geisweid.
Leerstände vermeiden
Das „Zentrenbudget“ ist nicht zu verwechseln mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aus letzterem standen der Stadt für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt etwas mehr als 500.000 Euro zur Verfügung, um leerstehende Ladenlokale an- und dann zu deutlich günstigeren Konditionen weiterzuvermieten. Auf diese Weise ließen sich Leerstände reduzieren, außerdem konnte die Stadt Einfluss auf den Branchenmix nehmen. Vor allem in der Oberstadt sind die Effekte sichtbar.
„Neben den frequenz- und attraktivitätssteigernden Aspekten ist hervorzuheben, dass das Zentrenbudget neue branchenübergreifende Kooperationen entstehen lässt und die Zusammenarbeit der Akteure fördert“, wie in der Vorlage betont wird. Vor allem gemeinsame Projekte von Einzelhandel und Gastronomie hätten „kreative, innovative Veranstaltungsformate“ hervorgebracht und in Verbindung mit „teils etablierten Konzepten der Werbegemeinschaften“ zu einer Belebung der Quartiere geführt.
Siegen: Zentrenbudget soll helfen, das Image der Stadtteile zu schärfen
In diesem Stil soll es nun im Idealfall weitergehen. Von der jeweiligen Anziehungskraft der einzelnen Aktionen abgesehen zielt das Zentrenbudget nämlich darauf, in der Gesamtheit aller Maßnahmen eine nachhaltige Wirkung zu entfalten. Die Verwaltung spricht in ihrem Fazit unter anderem von Beiträgen zur Kundenbindung und der Schaffung von Anlässen „für neue Begegnungen und Kommunikation“. Unterm Strich seien die bisherigen Ergebnisse „Bausteine zur Förderung des Erlebnisraums, der Stadtteilidentität und des Images des jeweiligen Geschäftszentrums“. Einfacher ausgedrückt: Wenn Menschen mit einem Stadtteil positive Erlebnisse verknüpfen und dies mit einer gewissen Kontinuität tun, steigt dieses Quartier auch im Alltag dauerhaft in der Beliebtheitsskala.
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Für die Verlängerung des Zentrenbudgets sollen die bisherigen Modalitäten beibehalten werden. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben beträgt 5000 Euro, sofern der oder die Antragstellende einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. „Ab 2024 werden je Antragstellendem maximal zwei Maßnahmen pro Jahr unterstützt“, heißt es in der Vorlage. Anträge nimmt die Wirtschaftsförderung der Stadt entgegen, eingereicht werden müssen diese spätenstens drei Wochen vor Projektbeginn.
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