Siegen-Wittgenstein. Der Regionalrat hat Windenergiebereiche für Siegen-Wittgenstein festgelegt – und sich dabei sehr zurückgehalten. Trotzdem gibt es Überraschungen.

Der Regionalrat Arnsberg hat in einer Sondersitzung potenzielle Windenergiebereiche in Südwestfalen festgelegt. 5500 Hektar sollen demnach zusammen auf den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Märkischen Kreis und den Kreis Olpe entfallen. Zum Vergleich: Das NRW- „Leitszenario“ von 2012 sah allein für den Kreis Siegen-Wittgenstein eine Fläche von fast 6300 Hektar vor.

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Die Standorte

Die neue Karte der Windenergiebereiche birgt nur wenige Überraschungen.

Auf Freudenberger Gebiet liegt an der Grenze zu Wenden ein Gebiet südlich von Knippen und Löffelberg.

In Kreuztal hält die Bezirksregierung an einem Standort östlich von Stendenbach zwischen Rodenull und Kindelsberg fest. Außerdem erscheint wieder ein Bereich nördlich von Littfeld am Langenbachskopf im Drewer Wald, den Kreuztal schon 2016 aufgeben musste, weil dort ein Schwarzstorch brütete.

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Hilchenbach bekommt die Bereiche, in denen der Windpark Rothaarwind 2 geplant wird, also Klarstein und Lümke. Außerdem wird Müsen durch einen Bereich berührt, der größtenteils auf Silberger Gebiet liegt. Direkt an der Stadtgrenze, aber auf Kirchhundemer Seite, sollen auf der Albaumer Höhe Windräder gebaut werden können.

Netphen ist nur noch mit dem Hellerkopf zwischen Sieg- und Werthetal vertreten. Dafür sind auch schon Genehmigungen beantragt worden, die Verfahren laufen. Andere Standorte - zuletzt wurde ein Bereich an der Obernautalsperre genannt - tauchen nicht mehr auf.

Für Burbach sollen Windenergiebereiche nördlich und nordöstlich von Gilsbach ausgewiesen werden, ein Gebiet ragt auf Wildener Gebiet hinüber.

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Die Gemeinde Wilnsdorf erscheint auf der Karte mit den Gebieten Gernsbacher Höhe und Kalteiche, aber auch mit dem Weinsberg östlich von Anzhausen, den die Gemeinde in der Vergangenheit abgelehnt hatte.

Für Siegen und Neunkirchen sind keine Windenergiebereiche vorgesehen. In einem früheren Entwurf war für Siegen noch ein Standort nördlich von Obersetzen vorgesehen.

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Die Rechtslage

„Die Steuerung und Konzentration des Ausbaus der Windenergie auf die geeigneten Standorte ist erforderlich, um größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen“, heißt es in der Vorlage für den Regionalrat. Andere Standorte sollen zumindest bis zum Inkrafttreten des Regionalplans 2025 nicht genehmigt werden. Dazu beruft sich die Bezirksregierung auf den Landesentwicklungsplan: „Außerhalb dieser Flächen widerspricht der Zubau in der Übergangszeit dem Steuerungsziel.“

So scharf, wie der Regionalrat es formuliert, ist das allerdings nicht gemeint. Neue Windräder dürfen nach wie vor auch außerhalb der Windenergiebereiche genehmigt werden, erklären Bezirksregierung und Kreisverwaltung übereinstimmend auf Nachfrage dieser Zeitung. „Da der Regionalplan noch nicht rechtswirksam ist, können die Windenergiebereiche (WEB) überwunden werden – es kann also auch darüber hinaus geplant werden“, erklärt die Bezirksregierung, „jeder Einzelfall wird hier geprüft“. Kommunen hätten allerdings nun ein Instrument an der Hand, ihr Einvernehmen zu versagen. Noch vor drei Monaten hatte die Gemeinde Wilnsdorf sich machtlos fühlen müssen - da war ihr Einvernehmen nicht gefragt, als es um einen weiteren Standort bei Niederdielfen ging. Würde sie jetzt Nein sagen, müsste der Kreis die Entscheidung der Bezirksregierung überlasen. Nach Auffassung der Kreisverwaltung genießen aber die Investoren „schutzwürdiges Vertrauen“, die ihren Genehmigungsantrag vor dem „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ gestellt haben.

Plan soll 2025 in Kraft treten

Neu eingeführt gegenüber dem ersten Entwurf des Regionalplans wurden Mindestabstände von 75 Metern zu Naturschutzgebieten und Biotopverbünden, Oberflächengewässern und Talsperren, von 300 Metern zu Vogelschutzgebieten und von 440 Metern zu Aussichtstürmen. Von 660 auf 440 Meter verkleinert wurden die Mindestabstände zu „touristisch bedeutsamen“ Seen, Reit- und Wanderwegen. Anbaubeschränkungen und -verbotszonen gibt Autobahnen, Bund-, Landes- und Kreisstraßen sowie an Bahnstrecken.

Das Landeskabinett hatte im Juni den Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen und die Bezirksregierungen aufgefordert, die Vorgaben zur Windkraftplanung parallel auch in den jeweiligen Regionalplänen umzusetzen. Für die Planungsregion Arnsberg mit den fünf südwestfälischen Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Märkischen Kreis sowie dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest ist im Entwurf des Landesentwicklungsplanes ein Flächenbeitragswert für die Windkraftplanung von 13.186 Hektar vorgesehen; das entspricht 2,13 Prozent der Gesamtfläche der fünf Kreise. Die regionalplanerische Absicherung dieser Flächen soll bis zum Jahr 2025 erreicht sein.

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Der nun verabschiedete Vorentwurf umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 15.500 Hektar. Davon entfallen 10.000 Hektar auf den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest sowie etwa 5500 Hektar auf den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Märkischen Kreis und den Kreis Olpe. Im nächsten Schritt folgt eine Umweltprüfung, dann der Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat und danach das Beteiligungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit.

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