Siegen-Wittgenstein. Windkraft-Ausbau in Siegen-Wittgenstein nimmt Fahrt auf, auch in Naturschutzgebieten sollen die Anlagen stehen dürfen. Anders bei Solarenergie.
40 Windenergieanlagen sind im Kreis Siegen-Wittgenstein aktuell in Betrieb. Bereits genehmigt sind 16 weitere Anlagen. Aktuell laufen Genehmigungsverfahren für 98 Anlagen, für weitere 20 ist zunächst ein Vorbescheid beantragt. Das hat Bau- und Umweltdezernent Arno Wied jetzt im Umweltausschuss des Kreistags mitgeteilt.
Windräder in Siegen-Wittgenstein: Kommunen haben keinen Einfluss mehr
Nach den geänderten gesetzlichen Bestimmungen haben die Städte und Gemeinden keinen Einfluss mehr auf Standorte und Genehmigungen. Bisher gab es die Möglichkeit, „Konzentrationszonen“ festzulegen – wer Windräder bauen wollte, musste das dort tun; Anträge für andere Standorte konnte die Kommune ablehnen. Das geht mit der vorhandenen Konzentrationszonen noch bis Ende 2027. Rechtlich wirksam sind diese allerdings nur in Freudenberg und Bad Laasphe. Die in Wilnsdorf ist unwirksam, weil sie zu klein ist (wir berichteten). Alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis haben die Planung bereits abgebrochen.
Insgesamt soll der Regierungsbezirk Arnsberg 13.186 Hektar Windenergiebereiche ausweisen. Dies wird im Regionalplan erfolgen. Erwartet werde, so Arno Wied, dass Windkraftanlagen in Nadelwaldbereichen und ausnahmsweise sogar in FFH- und Naturschutzgebieten aufgestellt werden dürfen. Obergrenze sollen demnach 15 Prozent der Fläche einer Stadt oder Gemeinde sein. Tabu bleiben Wasserschutzgebiete und der Fünf-Kilometer-Umkreis von militärischen Radaranlagen. Gegen die Vorgabe des Landes will die Bezirksregierung auch weiter einen 1000-Meter-Mindestabstand zu Wohngebieten einhalten.
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Erst wenn die vorgegebene Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen ist, können die Behörden wieder auf die Bremse treten. Dann dürfen Windräder andere öffentliche Belange nicht mehr beeinträchtigen. Erlaubt ist aber auch, über die vorgeschriebene Fläche hinaus Standorte für Windräder zur Verfügung zu stellen.
Photovoltaik in Siegen-Wittgenstein: Auf landwirtschaftlichen Flächen möglich
Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) werden im Regionalplan nicht vorgegeben. Im Entwurf des Landesentwicklungsplans werden Flächen an Straßen und Bahntrassen, Windenergiebereiche, Halden und Deponien, „künstlich und erheblich veränderte Oberflächengewässer“ (also zum Beispiel: Talsperren) empfohlen. Auf landwirtschaftlichen Flächen sind „Agri-PV-Solaranlagen“ erwünscht, deren Strom von dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird und die nicht mehr als 25.000 Quadratmeter Fläche überdecken.
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Vorgestellt wurde dem Ausschuss eine Potenzialanalyse für Agri-PV-Anlagen, die entweder bis zu fünf Meter über den Äckern und Weiden aufgeständert werden oder in Abständen von bis zu zwölf Metern senkrecht zwischen die bewirtschafteten Abschnitte aufgestellt werden. Insgesamt gibt es im Kreisgebiet 20.987 Hektar landwirtschaftliche Flächen, von denen 94,5 Prozent Grünland und nur 3,6 Prozent Ackerland sind.
Für Photovoltaik nutzbar sind davon höchstens 11.008 Hektar, wenn auch Landschafts- und Wasserschutzgebiete, Biotopverbundflächen und geschützte Landschaftsbestandteile einbezogen werden. Herausgenommen werden müssen mit Gebäuden und Verkehrswegen bebaute Flächen, Gewässer und Naturschutzgebiete. 65,5 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sind Teil eines Biotopverbundes, 31,3 Prozent sind als Waldumfeld geschützt.
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Das Gelsenkirchener Fraunhofer Institut Solare Energiesysteme, das die Studie im Auftrag des Kreises erarbeitet hat, rät dazu, Grünland nur extensiv zu bewirtschaften und die Photovoltaikanlagen dort aufzustellen. „Untersuchungen haben nachgewiesen, dass bei entsprechender Planung, Ausgestaltung und Pflege auf Freiflächensolaranlagen artenreiche Lebensräume entstehen können.“ Je nach System könnten im Kreisgebiet bis zu 720 Kilowattstunden Strom je Hektar und Jahr erzeugt werden.