Freudenberg/Siegen. Kein beschleunigtes Verfahren: Durch die Naturschutz-Klage muss die Autobahn Westfalen beim Neubau der Brücke Büschergrund den langen Weg gehen.

Der Neubau der A-45-Talbrücke Büschergrund wird sich um einige Jahre verzögern. Statt wie eigentlich geplant sofort mit den Arbeiten zu beginnen, dürfte es wohl nicht vor 2027 losgehen. Die neue Brücke hätte 2028 fertig sein können – nun wird das wohl frühestens 2032 der Fall sein. Wenn alles glatt geht. Die Autobahn Westfalen geht notgedrungen den üblichen Weg und beantragt ein Planfeststellungsverfahren beim Fernstraßenbundesamt (FBA). Gegen das zunächst eingeschlagene, beschleunigte Verfahren hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW bekanntermaßen geklagt. Um weitere juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden und noch mehr Zeit zu verlieren, nun also der formale, langwierigere Weg.

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Wie die Rahmede-Brücke ist das Bauwerk in Büschergrund – theoretisch – von akuter Sperrung bedroht, aus Sicherheitsgründen. Statiker haben der zwischenzeitlich verstärkten Brücke zwar eine „Restnutzungsdauer“ bis 2033 eingeräumt, angesichts der hoch belasteten Strecke und des nicht mehr taufrischen Zustands könnte das Ende aber auch schon früher drohen. Was das nächste Desaster an der Sauerlandlinie wäre. Die Autobahn Westfalen bemühte sich entsprechend um Tempo und beantragte erfolgreich beim zuständigen Fernstraßenbundesamt, auf Planfeststellung und Plangenehmigung zu verzichten, der Kreis Siegen-Wittgenstein erteilte die ersten Genehmigungen dazu.

Die Arbeiten für den Neubau der A 45-Talbrücke Büschergrund hatten schon begonnen

Dagegen hatten Naturschutzverbände geklagt. Vor dem Neubau kommt die Sprengung, dazu braucht es ein Fallbett, durch die Erdmassen wäre ein Rohr gelegt worden, weil da ein Bächlein herfließt. Da drin leben Einzeller, um die sich die Naturschutzverbände sorgten – der Bereich steht unter Naturschutz. Außerdem klagten sie gegen Baumfällungen zur Vorbereitung auf die Sprengung. Zuletzt entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW im Mai nach Zuständigkeitsgerangel mit dem Verwaltungsgericht Arnsberg: Der Kreis hätte die Bach-Verrohrung nicht genehmigen dürfen. Die Arbeiten wurden gestoppt, seither hing das Verfahren in der Schwebe.

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„Weitere aufgeworfene Rechtsfragen hat das Gericht unbeantwortet gelassen“, teilt die Kreisverwaltung nun auf Anfrage mit – man wolle das noch anhängige Hauptsacheverfahren beim OVG formal beenden. „Ein mehrjähriges Klageverfahren (...) macht auch aus Sicht der Autobahn GmbH keinen Sinn.“ Anstatt sich weiter vor Gericht zu zanken und wahrscheinlich noch mehr Zeit zu verplempern, lieber in der Sache weiterkommen.

Was die Verzögerung beim Neubau der A 45-Talbrücke Büschergrund konkret bedeutet

„Die Autobahn GmbH des Bundes wird nun den sichersten, wenn auch den aufwendigsten Weg gehen“, so der Kreis weiter. Für den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund werde eine eigene fernstraßenrechtliche Planfeststellung beim FBA beantragt und freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die dazu erforderlichen Fachgutachten umfassend aktualisiert. Der Kreis hatte sich dabei auf Daten des Landesbetriebs NRW von 2017 gestützt, wogegen die Naturschutzverbände erfolgreich geklagt hatten, die Vorprüfung sei nach Ansicht des Gerichts nicht ordnungsgemäß erfolgt.

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Die Verantwortlichen vor Ort geben an dieser Stelle auf, um „ein langes Klageverfahren, das eine Reihe von Rechtsfragen, die bislang weder höchstrichterlich noch obergerichtlich geklärt worden sind“, zu umgehen. Und um möglichst schnell mit dem Ersatzneubau zu beginnen. Konkret: Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive Fachgutachten dürften bis 2025 dauern, dann beginnt das Planfeststellungsverfahren, das im Idealfall etwa zwei Jahre dauert, wenn niemand klagt. Baubeginn: Nicht vor 2027. Da hätte die neue Brücke fast schon stehen können.