Freudenberg/Düsseldorf. Der Staat will Tempo machen bei Sprengung und Neubau der Talbrücke Büschergrund. BUND und Nabu fordern, dass die Vorbereitungen gestoppt werden.

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einen Eilantrag zum Stopp vorbereitender Maßnahmen zum Ersatzneubau der A-45-Talbrücke Büschergrund eingereicht. Damit will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seiner bereits gegen das Vorhaben eingereichten Klagen wiederhergestellt wird.

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Klagen gegen Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt beim OVG

Aktuell beklagt der BUND mit Unterstützung des Naturschutzbundes (NABU) Siegen-Wittgenstein die naturschutzrechtliche Befreiung sowie die wasserrechtliche Genehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein im Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau der Talbrücke Büschergrund. Aus Sicht der Naturschutzverbände sind diese Bescheide aufgrund fehlender Zuständigkeit der Kreisbehörden rechtswidrig erteilt worden. Da nach geltender Rechtslage für den Erweiterungsneubau von vier auf sechs Spuren ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen, sei allein das Fernstraßenbundesamt zuständig. Dieses hatte unlängst allerdings anders entschieden – wie berichtet, soll der Neubau ohne Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht werden

Die aktuell anhängigen Klagen waren zur Beschleunigung des Verfahrens nach Antrag des Klägers BUND erst kürzlich an das OVG verwiesen worden. Die Entscheidung des Fernstraßenbundesamt zum Wegfall von Plangenehmigung und Planfeststellung stößt bei den Umweltverbänden auf Unverständnis, heißt es in der Pressemitteilung des BUND. „Es kann nicht angehen, dass jetzt Fakten geschaffen werden, obwohl die juristische Klärung noch aussteht“, sagte Klaus Brunsmeier, Mitglied im Landesvorstand des BUND. „Die Talbrücke Büschergrund ist ebenso wie die Rahmedetalbrücke ein Negativbeispiel für die Aushebelung des Planungsrechts zu Lasten der Natur- und Umweltrechte. Hierzu streben wir eine schnellstmögliche und höchstrichterliche Klärung an.“

Fällarbeiten stören Winterruhe geschützter Arten

Dabei kritisieren die Verbände auch die nun kurzfristig angesetzten Fällarbeiten. Zwar seien diese nach Naturschutzgesetz in den Wintermonaten zulässig, störten jedoch die Winterruhe der geschützten Arten. „Besser wäre es die entsprechenden Umsiedlungsmaßnahmen vorzuziehen, um einen höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten. An der Rahmedetalbrücke hatte die Autobahn GmbH eben diese Maßnahmen vorbildlich umgesetzt. So erstaunt es um so mehr, warum nun im Eilverfahren die Arbeiten durchgezogen werden sollen.“, so Klaudia Witte, Vorsitzende des NABU-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein. Die Umweltverbände seien aber zuversichtlich, „dass nun mit der gebotenen Schnelligkeit die Verfahren gerichtlich geprüft und beschieden werden, sodass ohne weiteren Zeitverlust die weiteren Planungen konzertiert und gesetzeskonform abgearbeitet werden können“.

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