Freudenberg/Bonn. Hürde aus dem Weg geräumt: Die umstrittene Talbrücke Büschergrund an der Autobahn bei Siegen braucht kein umständliches, langwieriges Verfahren.
Für den Neubau der 1971 erbauten, 387 Meter langen A-45-Brücke Büschergrund sind weder ein Planfeststellungsverfahren noch eine Plangenehmigung erforderlich. Das hat das Fernstraßen-Bundesamt in Bonn nun entschieden.
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Statiker geben der Talbrücke Büschergrund „Restnutzungsdauer“ bis 2033
Das hat die Behörde mitgeteilt: „Der Abbruch des bestehenden Bauwerkes ist als Sprengabbruch vorgesehen. Das Ersatzbauwerk ist mit einem breiteren Querschnitt geplant. Mit diesem Querschnitt soll die Möglichkeit eines späteren sechsstreifigen Ausbaus der A 45 berücksichtigt werden. Das Fernstraßen-Bundesamt in Bonn als zuständige Planfeststellungsbehörde hat festgestellt, dass auf ein förmliches Verfahren in Form einer Planfeststellung oder eines Plangenehmigungsverfahrens verzichtet werden kann.“ Die Talbrücke steht derzeit auf acht Pfeilern, der Neubau wird mit vier Pfeilern auskommen.
Damit folgt das Fernstraßen-Bundesamt den Vorstellungen von Autobahn Westfalen. Ähnlich wurde beim Neubau der Talbrücken Rinsdorf, Rälsbach und Eisern vorgegangen. Statiker haben der Brücke eine „Restnutzungsdauer“ bis 2033 eingeräumt. 2016 wurde die Brücke noch einmal verstärkt. Die Strecke ist hoch belastet. 61.700 Fahrzeuge werden in 24 Stunden in beiden Fahrtrichtungen gezählt. Für das Prognosejahr 2030 gehen die Planer von 72.100 Fahrzeuge in 24 Stunden aus. Der Anteil des Schwerverkehrs liegt in der Prognose bei rund 18 Prozent.
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Für die Talbrücke Büschergrund, so die Argumentation von Autobahn Westfalen, sei ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet worden, der alle Anforderungen erfülle. Widerspruch kam zunächst aus dem Naturschutzbeirat in Siegen. Von dort wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, die das Verfahren nach Angaben des Kreises um drei Jahre verlängert hätte. Landrat Andreas Müller hatte vor einem „Rahmede 2“ gewarnt – dass die Brücke gesperrt werden muss, weil der Neubau zu spät angegangen wird.
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Naturschutzverbände klagen gegen erste Genehmigungen
Die Zustimmung zu den Befreiungen von Bestimmungen des Landschaftsplans Freudenberg wurde schließlich von der höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeholt. Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Klaudia Witte ist auch Vorsitzende des Naturschutzbundes Siegen-Wittgenstein (Nabu), der zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen erste Genehmigungen klagt, die der Kreis Siegen-Wittgenstein erteilt hat. Konkret geht es um die Verrohrung von zwei Bächen während der Bauzeit. Der Bach liegt im Naturschutzgebiet Wending- und Peimbachtal unter der 70 Meter hohen Brücke. Auf der Fläche sollen Baustraßen, Lager- und Kranaufstellplätze angelegt werden.
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