Freudenberg. Naturschutzverbände wollen den Neubau der A-45-Talbrücke Büschergrund nicht aufhalten. Sie machen dem Kreis Siegen-Wittgenstein einen Vorschlag.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) regt an, über seine Klage im Zusammenhang mir dem Neubau der A-45-Talbrücke Büschergrund im Eilverfahren zu entscheiden. Bisher habe der Kreis Siegen-Wittgenstein die von den Naturschutzverbänden angegriffene Genehmigung zur Verrohrung des Wendingbachs nicht als sofort vollziehbar angeordnet – würde er das tun, könnten die Verbände einstweiligen Rechtsschutz beantragen und somit ein Eilverfahren anstoßen.
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„Wir plädieren dafür, dass dieses Verfahren von allen Beteiligten möglichst zügig betrieben wird“, heißt es in einem Schreiben der Anwälte an die Kreisverwaltung. Die Verbände wollen erreichen, dass für den Neubau der Talbrücke eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt. „Wir wollen den Bau weder verhindern noch unnötig verzögern“, betont Wolfgang Weber-Barteit vom Bund, „wir sehen es aber als zwingend an, dass der Planungsweg mit Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit eingehalten wird."
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CDU Freudenberg fordert: Klage zurückziehen
Zur Informationsveranstaltung von Autobahn Westfalen am Dienstagabend in Büschergrund hat sich auch der CDU-Stadtverband Freudenberg geäußert. „Ein schneller Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund ist unbedingt notwendig“, fordern die Büschergrunder CDU-Stadtverordneten Helma Irle, Stefan Irle und Johannes Werthenbach. „Es darf nicht zu einem Infarkt der Talbrücke kommen. Dann ist das Chaos ähnlich wie in Lüdenscheid vorprogrammiert.“ Die Klage der Naturschutzverbände sei ein „Affront gegen das Schutzgut Mensch“. Die Klage könne dazu führen, dass der Ersatzneubau auf Jahre verzögert wird“.
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„Der volkswirtschaftliche Schaden wird im Falle einer Sperrung immens sein“, so Freudenbergs CDU-Fraktionschef Christopher Reifenberger, „noch eine Sperrung wird für die heimische Wirtschaft nur schwer zu ertragen sein.“ Die CDU fordert die Naturschutzverbände auf, die Klage sofort zurückzunehmen. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen und der Rückbau baustellenbedingter Einrichtungen seien vom Kreis „nach unserem Dafürhalten gut abgewogen und bei der Genehmigung sehr gut berücksichtigt.“
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Kreis warnt vor „erheblichen verkehrlichen Einschränkungen“
Arno Wied, Bau- und Umweltdezernent des Kreises, jetzt auch mit Unternehmensvertretern im Verkehrsausschuss der Industrie. und Handelskammer (IHK) Siegen über das Verfahren zur Talbrücke Büschergrund berichtet. Die Untere Wasserbehörde des Kreises habe die Verrohrung zweier Bäche unter der 70 Meter hohen Brücke genehmigt. „Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme“, betonte Arno Wied, „damit das notwendige Baufeld hergestellt werden kann.“ Nach Abschluss der Bauarbeiten würden beide Gewässer wieder offengelegt. „Keine der beteiligten Fachbehörden hat hiergegen Bedenken, auch der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben bei einer einzigen Gegenstimme zugestimmt.“
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Neben dieser wasserrechtlichen Plangenehmigung hatte der Kreis als Untere Naturschutzbehörde auch eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Freudenberg ausgesprochen – eine Entscheidung, die nicht nur durch den Kreistag, sondern auch die Höhere Naturschutzbehörde geteilt wird. Beide Beschlüsse seien am Ende relevant für die Frage, ob für die Brückenerneuerung auf ein teures und zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden könne. Die Klage gegen Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Verrohrung der Bäche führe dazu, dass diese zunächst nicht rechtskräftig werden könne. Unter Umständen sei das Fernstraßenbundesamt nunmehr daran gehindert, für den Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren zu entscheiden.
„Je länger sich der Baubeginn verzögert, desto wahrscheinlicher werden Nutzungsbeschränkungen der Brücke und erhebliche verkehrliche Einschränkungen“, erläuterte Arno Wied. Die jetzige unbefriedigende Situation sei umso weniger nachvollziehbar, da die Planungsvorbereitungen seit etlichen Jahren liefen; erste Beteiligungen hätten bereits 2015 stattgefunden.
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Seit Rahmede „kontinuierlicher Katastrophenzustand“
„Seit Jahren wird über schnellere Plan- und Genehmigungsverfahren diskutiert, ohne dass sich hier viel zum Positiven verändert hätte. Offenkundig wird inzwischen beinahe jede sich bietende Gelegenheit ergriffen, um zu klagen und so dringend benötigte Brückenerneuerungen erheblich zu verzögern“, bewertet IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer den Vorgang. Die Region befinde sich seit der Sperrung der Talbrücke Rahmede in einem „kontinuierlichen Katastrophenzustand“, sagte Ferdinand Menn (Spedition Menn GmbH). „Der Wirtschaft gingen durch die zerschnittene Verkehrsachse reihenweise Aufträge und Fachkräfte verloren – „und es scheint niemanden zu interessieren“. Hans-Peter Langer: „Wichtig ist, aus diesem Vorfall Konsequenzen zu ziehen, damit es bei anderen Autobahnbrücken nicht zu ähnlichen Situationen kommt.“ Denkbar sei etwa, typische Klagefälle daraufhin wissenschaftlich zu untersuchen, ob und wie im Vorfeld dafür gesorgt werden kann, zeitliche Nachteile auszuschließen.
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