Siegen-Wittgenstein. Der Inzidenzwert liegt in Siegen-Wittgenstein acht Tage über 10, damit treten Freitag Änderungen in Kraft. Der Überblick über die Inzidenzstufe 1

An acht aufeinanderfolgenden Tagen – seit Mittwoch, 28. Juli – lag die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Siegen-Wittgenstein über dem Wert von 10, Tendenz weiter steigend. Das bedeutet, dass der Kreis von der Inzidenzstufe 0, die quasi einer Aufhebung sämtlicher Coronaschutzregeln gleichkam, ab Freitag, 6. August, wieder in die Inzidenzstufe 1 heraufgestuft wird. Zwei Tage Übergangszeit sind laut NRW-Gesundheitsministerium vorgesehen, bis die Einstufung wirksam wird.

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Für den Alltag bedeutet die neue Inzidenzstufe – für das Land NRW insgesamt gilt sie schon länger – zunächst nur geringfügige Änderungen. Bei den meisten Regelungen gelten die Personenbeschränkungen nicht für vollständig Geimpfte und Genesene, die sich auch nicht testen müssen.

Außerschulische Bildung in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10): Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen; bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10.

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Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 10,1 und 35): Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird. Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, entfällt die Vorgabe eines negativen Testnachweises bzw. des beaufsichtigten Selbsttests. Für Angebote mit Gesang gilt dies nur, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten oder eine Maske getragen wird.

Kinder- und Jugendarbeit in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0: Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots. Ansonsten keine Einschränkungen mehr.

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Stufe 1: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.

Kultur in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0: Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen; bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich. Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske). Musikfestivals zulässig.

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Stufe 1: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Außen sind mehr als 1000 Personen erlaubt, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Im Freien entfällt die Testpflicht. Musikfestivals können ab 27. August mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Sport in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0: Sportausübung ohne Beschränkungen. Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.

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Stufe 1: Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen. Negativtestnachweis und Rückverfolgung erforderlich. Hochintensives Ausdauertraining ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt (Negativestnachweis und Rückverfolgung). Wenn die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig, ggf. mit Mindestabstand. Außen sind bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt (maximal die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5000 Zuschauern ist ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich. Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Ab 27. August sind Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Testnachweisen) erlaubt.

Freizeit in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0: Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben bei max. 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung oder höchstens 2000 Besuchern einer Einrichtung pro Tag. Bei Landesinzidenz ebenfalls 0-10 dürfen Clubs und Diskotheken innen öffnen, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.

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Stufe 1: Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Spielbanken ohne Testnachweis, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt. Bordelle dürfen mit negativen Testnachweis öffnen. Clubs und Diskotheken dürfen auch im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen. Wenn die Landesinzidenz ab 27. August ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen – bei negativen Testnachweisen und genehmigtem Konzept. Allgemeingültige maximale Personenzahlen gibt es für die Öffnungen nicht mehr; die maximale Personenzahl muss vielmehr im genehmigten Konzept für jede Einrichtung unter Berücksichtigung der Lüftungsmöglichkeiten oder Luftfilterkapazitäten und Raumstruktur festgelegt werden.

Messen und Märkte, Tagungen, Kongresse in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0: Wegfall sämtlicher Beschränkungen, wenn auch Landesinzidenz 0-10.

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Stufe 1: Ab 27. August sind Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne negative Testnachweise erlaubt. Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind sind außen und innen mit bis zu 1000 Teilnehmern möglich, wenn negative Testnachweise vorliegen, im Freien mit mehr als 1000 höchstens aber einem Drittel der regulären Kapazität, ohne negative Testnachweise. Ab 27. August sind innen mehr als 1000 Teilnehmer mit negativen Testnachweisen und einem genehmigten Konzept zulässig.

Private Veranstaltungen und Partys in der Inzidentstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Stufe 0: Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.

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Stufe 1: Privatveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Bei Partys sind es im Freien 100 Gäste und innen bis zu 50 Gäste. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.