Siegen-Wittgenstein. Für Kreise wie Siegen-Wittgenstein mit einer Inzidenz 5 Tage unter 10 gilt ab Freitag die neue Inzidenzstufe 0. Kaum noch Corona-Beschränkungen

Ab Freitag, 9. Juli, ist sozusagen alles wieder erlaubt im Kreisgebiet: Die Landesregierung hat die neue Inzidenzstufe 0 eingeführt, die alle bislang bestehenden Corona-Maßnahmen aufhebt. Zum Beispiel gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr, die Maskenpflicht entfällt bis auf wenige Ausnahmen (ÖPNV und Handel), Diskos können öffnen, Volksfeste stattfinden.

Die neue Inzidenzstufe 0 greift in Siegen-Wittgenstein

Die Infektionszahlen sind niedrig, die schweren Covid-19-Verläufe werden weniger, die Corona-Patienten in den Krankenhäusern ebenfalls. Wenn ein Kreis – wie Siegen-Wittgenstein – mindestens fünf Tage unter einem Inzidenzwert von 10 liegt, werden laut dann gültiger Coronaschutzverordnung (bis 5. August) die meisten Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgehoben – in der Regel dann, wenn auch landesweit die Stufe 0 gilt.

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Bislang galt auch in Kommunen mit keinen Neuinfektionen – also Inzidenz 0 – die Inzidenz-Stufe 1 mit gewissen Einschränkungen. Das Land hat nun dieses dreistufige Modell um die besagte Stufe 0 erweitert, die für Kreise mit einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 0 und 10 gilt. „Wir öffnen aber mit Augenmaß und haben ein Sicherheitsnetz gespannt, auf das wir im Falle steigender Inzidenzen zurückfallen. So können wir schnell auf einen Wiederanstieg der Infektionszahlen reagieren“, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Regelungen ab Freitag für Siegen-Wittgenstein

Kontaktbeschränkungen: Aufgehoben. Mindestabstände werden empfohlen, sind nicht verpflichtend. Bisher: Angehörige von fünf Haushalten im öffentlichen Raum oder 100 Personen mit Negativ-Test.

Außerschulische Bildung: Kontaktdaten erheben, sonst keine Beschränkungen mehr. Bisher: Fester Sitzplatz.

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Kinder- und Jugendarbeit: Freizeiten mit einmal Testpflicht am Anfang, bei Reisen Tests am Anfang und Ende. Bisher: Gruppen innen für 30, außen für 50 Personen.

Musikfestivals dürfen in Siegen-Wittgenstein stattfinden

Kultur: Tests oder Sitzplan nach Schachbrettmuster bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert); ab 5000 Zuschauern Tests und Hygienekonzept erforderlich; Musikfestivals zulässig schon vor 27. August, Museen ohne Maske. Bisher: Maximal 1000 Personen mit Test und Sitzplan.

Sport: Ohne Beschränkungen. Bis zu 25.000 Zuschauer, höchstens 50 Prozent der Kapazität; bis 5000 Zuschauer außen keine Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan bei höchstens 33 Prozent Auslastung; ab 5000 Zuschauer Test und Hygienekonzept. Bisher: Kontaktsport für höchstens 100 getestete Personen, innen maximal 1000 Zuschauer mit Test.

Clubs und Discos in Siegen-Wittgenstein dürfen öffnen

Freizeit: Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben, Clubs und Diskos innen dürfen öffnen (mit Kontaktnachverfolgung und Test). Bisher: Freibäder mit Test, Clubs und Diskos nur außen für bis zu 250 Personen, innen erst mit Test und Konzept ab 27. August geplant.

Handel: Wegfall der Flächenbegrenzung, Maskenpflicht bleibt. Bisher: Sonderregel für Geschäfte größer als 800 m2.

Messen, Märkte, Tagungen, Kongresse: Keine Beschränkungen.

Private Veranstaltungen: Testpflicht bei mehr als 50 Personen, dann keine Beschränkungen. Ohne Test: Mindestabstand und Maskenpflicht (ab 50 Personen). Bisher: Außen bis zu 250 Personen ohne Test, innen bis zu 100 Personen mit Test.

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Partys: Testpflicht bei mehr als 50 Personen, sonst keine Beschränkungen. Bisher: 100 Personen im Freien, 50 innen, mit Test und Kontaktverfolgung.

Große Feste: Mit Test erlaubt. Bisher: Bis zu 1000 Besucher mit Konzept.

Gastronomie: Keine Einschränkungen außer Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen, Bedienpersonal entweder mit Selbsttest oder Maske.

Beherbergung und Tourismus: Kontaktnachverfolgung bleibt, Test nur bei Personen aus Gebieten mit Inzidenz über 10.

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