Siegen-Wittgenstein. Siegen-Wittgensteiner Landrat Andreas Müller und Amtskollegen fordern die Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann zum Handeln auf
Die sieben Landräte im Regierungsbezirk Arnsberg fordern mit Blick auf steigende Inzidenzzahlen frühzeitige Maßnahmen von Land und Bund.
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In einem offenen Brief an die Bundes- und Landesgesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann (beide CDU) betonen Andreas Müller, Eva Irrgang (Soest), Theo Melcher (Olpe), Olaf Schade (Ennepe-Ruhr-Kreis), Dr. Karl Schneider (Hochsauerlandkreis), Marco Voge (Märkischer Kreis) und Mario Löhr (Unna), dass es dringend notwendig sei, im Herbst Maßnahmen zu vermeiden, die Einzelhandel, Gastgewerbe, Kitas und Schulen treffen. Würden diese vor einer befürchteten vierten Welle zu spät getroffen, sei das Politik, Wirtschaft und Bevölkerung kaum vermittelbar.
Die Gesundheitsämter hielten es für „sehr wahrscheinlich“, heißt es in dem Schreiben, dass zum Ende der Ferien die Inzidenz wieder ansteige. Gerade das Reisen sehen die Landräte vor dem Hintergrund erheblich höherer Inzidenzen in vielen Urlaubsregionen kritisch, ebenso eine zunehmende Sorglosigkeit sowie nachlassende Impfbereitschaft.
Inzidenz nicht mehr alleiniger Maßstab für die Beurteilung der Corona-Pandemie?
Die Landräte halten es als vorbeugende Maßnahme bereits jetzt für dringend geboten, Reiserückkehrer besser zu überwachen, Länder mit deutlich höherer Inzidenz früher als Hochinzidenzgebiete einzustufen, die Impfkampagne nicht über Verbote, sondern Anreize (Erleichterungen bzw. keine Einschränkungen für Geimpfte und Genesene) zu forcieren, Anforderungen an Gesundheitsämter zur Rückverfolgung zu überdenken oder oder anzupassen – bei Inzidenzen über 200 könnten sie kaum noch die Kontaktnachverfolgung sicherstellen, auf die Ständige Impfkommission (Stiko) hinsichtlich einer generellen Impfempfehlung ab 12 Jahren hinzuwirken, um Auswirkungen auf den Schulbetrieb wie Quarantänemaßnahmen zu vermeiden.
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Generell sei die Inzidenz nicht mehr als alleiniger Parameter für einschränkende Maßnahmen heranzuziehen, sondern zur Beurteilung der Pandemielage auch Krankenhausbelegung, Impfquote oder die Zahl schwerer Covid-19-Verläufe zu berücksichtigen.