Arnsberg/Bestwig. . Die Liste der Vorwürfe ist lang und wiegt schwer: Wegen Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott im Zusammenhang mit dem Fort-Fun-Betrug muss sich Christine Z. seit Freitag vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Arnsberg verantworten.
Ihr Sohn Matthäus Z. sitzt seit Dezember 2012 wegen Betruges in Haft. Der Sohn und seine Mutter hatten zum Jahreswechsel 2011/12 für Schlagzeilen gesorgt, weil sie den Freizeitpark in Wasserfall erwerben und modernisieren wollten, ohne das Geld dafür zu besitzen.
Komplizierte Delikte
Zum ersten Prozesstag ist die Angeklagte erschienen, machte aber lediglich Angaben zur Person. Ihr Verteidiger kündigte an, dass Einlassungen zu den Vorwürfen zum nächsten Termin erfolgen sollen. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Klaus-Peter Teipel hat keine leichte Aufgabe, denn es handelt sich um komplizierte vermögensrechtliche Delikte.
Deshalb sind insgesamt fünf Verhandlungstermine angesetzt, „weil eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich ist und einige Zeugen geladen sind“, so die Sprecherin des Landgerichts, Richterin Dorina Henkel. Der Strafrahmen für jede einzelne der Taten liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Bewährungsstrafe wurde nie rechtskräftig
Doch warum muss sich die 55-jährige Angeklagte zwei Jahre nach dem spektakulären Fort-Fun-Betrugsprozess erneut vor Gericht verantworten? In der ersten Verhandlung wurde die Mutter des Haupttäters wegen Betruges zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
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Diese wurde jedoch nie rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies den Fall zurück nach Arnsberg. „Die Staatsanwaltschaft hat die jetzigen Anklagevorwürfe im Hinblick auf die Anklagevorwürfe wegen Betrugs zunächst eingestellt“, erläutert Dorina Henkel. „Im Hinblick auf das nicht rechtskräftige Urteil im Betrugsverfahren hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufgenommen.“
Weiterer Prozess steht an
Egal zu welchem Urteil das Gericht in diesen sechs Vorwürfen kommen wird: Christine Z. muss in Arnsberg ein weiteres Mal auf die Anklagebank, und zwar in dem zuerst verhandelten Betrugsverfahren. Dieser Prozess wird nicht vor Anfang 2015 beginnen.