Bestwig. . Die Causa “Fort-Fun-Verkauf“ wird vor Gericht fortgesetzt. Verantworten muss sich die Mutter des verurteilten und seit fast zwei Jahren inhaftierten Betrügers Matthäus Z.. Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott lauten die Anklagepunkte vor der Wirtschaftskammer. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.
Während der verurteilte Betrüger Matthäus Z. etwa die Hälfte seiner fast vierjährigen Haftstrafe bereits abgesessen hat, muss sich nun seine Mutter Christine nun erneut vor Gericht verantworten. Ihr wird Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott vorgeworfen. Der Prozess gegen sie wird Ende des Monats eröffnet.
Gemeinsam hatten die beiden zum Jahreswechsel 2011/2012 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, weil sie den Freizeitpark in Wasserfall erwerben und aufwändig modernisieren wollten - ohne jemals das Geld dafür besessen zu haben. Vielmehr hatten sie sich den Kauf mit gefälschten Sicherheiten erschlichen.
Matthäus Z. sei getrieben gewesen von dem Wunsch, irgendwann einmal einen Freizeitpark zu besitzen, sagte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg, Klaus-Peter Teipel, im Dezember 2012 bei der Urteilsverkündung.
Sohn Matthäus Z. sitzt seit 2012 wegen Betruges in Haft
Der damals 29-jährige Matthäus Z. sitzt seitdem wegen Betruges in Haft. Seine mitangeklagte Mutter war mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon gekommen - die allerdings nie rechtskräftig geworden ist. Nachdem Christine Z. in Revision gegangen war, hatte der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der neue Betrugs-Prozess in Arnsberg, berichtet Landgerichtssprecherin Dorina Henkel, werde frühestens in einem Jahr stattfinden - und dann vor einer anderen Kammer.
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Zunächst muss sich die 55-jährige Christine Z. ab dem 24. Oktober wegen Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott vor der Wirtschaftsstrafkammer in Arnsberg verantworten. Das Landgericht dort hatte bei dem im Dezember 2012 gestarteten ersten Prozess in dem 29 Jahre alten Matthäus Z. zwar den Initiator der Betrügereien gesehen. Seine Mutter habe aber mitgemacht. Ihre Strafe wurde nur zur Bewährung ausgesetzt, weil sie zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Prozess gegen Christine Z. wegen angeblicher Beteiligung am Fort-Fun-Betrug
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Zu den Fort-Fun-Betrügereien aber soll Christine Z. einen nicht unwesentlichen Beitrag geleistet haben: So wird ihr vorgeworfen, gegenüber der Handelsregisterabteilung des Amtsgerichts Mannheim bei der Gründung einer Gesellschaft falsche Angaben gemacht zu haben. Zudem soll sie als Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft insgesamt 250 000 Euro unberechtigt auf die Konten der im März 2011 gegründeten GmbH überwiesen und damit die Vermögensinteressen der Betreibergesellschaft gefährdet haben.
Angeklagte soll 146 000 Euro beiseite geschafft haben
Ferner wird ihr vorgeworfen, den Insolvenzantrag für die Hauptkommanditgesellschaft nicht rechtzeitig gestellt und 146 000 Euro beiseite geschafft zu haben, damit die Gläubiger keinen Zugriff auf das Geld haben. Oberstaatsanwalt Werner Wolff wollte sich am Dienstag nicht dazu äußern, ob man das Fass „Fort-Fun-Verkauf“ noch einmal aufgemacht hätte, wenn die Urteile im ersten Prozess eine Rechtskraft erlangt hätten.