Arnsberg/Bestwig. . Wegen Untreue und Gründungsschwindel ist die zwischenzeitliche Fort-Fun-Besitzerin Christine Z. vom Landgericht Arnsberg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie und ihr Sohn bei der Gründung einer GmbH im März 2011 beim Registergericht falsche Angaben über das (nicht verfügbare) Startkapital gemacht hatten.

180 Tagessätze zu je 50 Euro wegen Gründungsschwindels und Untreue in einem Fall. Christine Z., die zwischenzeitliche Besitzerin des Fort-Fun-Abenteuerlandes in Wasserfall, ist mit einer Geldstrafe beim zweiten Prozess um die strafrechtlich relevanten Geschehnisse rund um den Freizeitpark mit einem blauen Auge davon gekommen. „Das Urteil mag den einen oder anderen überraschen“, sagt Klaus-Peter Teipel, Vorsitzender Richter der Wirtschaftskammer des Landgerichts Arnsberg.

Christine Z. verzieht bei der Urteilsverkündung keine Miene. Und doch dürfte der Fränkin - am letzten Verhandlungstag im Business-Look gekleidet und nach eigenen Angaben derzeit als Referentin in der beruflichen Bildung tätig - innerlich ein riesiger Stein vom Herzen gefallen sein.

Mit einer verhängten Bewährungsstrafe - auch wenn es sich „nur“ um mehrere Monate gehandelt hätte - wäre die Gefahr größer geworden, dass sie in dem noch nicht terminierten weiteren Prozess vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aufgebrummt bekommt. Kein Wunder, dass sie unmittelbar nach der Urteilsbegründung über ihren Verteidiger verlauten ließ, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.

Angeklagte wohl aus Schaden klug geworden

Ohne der 55-Jährigen zu nahe treten zu wollen: Die Angeklagte dürfte aus Schaden klug geworden sein. Im ersten Fort-Fun-Prozess war sie zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden und hatte wegen der Höhe der Sozialstunden (200) Revision gegen das Urteil eingelegt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg weitere Nachforschungen begonnen und ein neues Verfahren vor dem Landgericht angestrengt.

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„Eine Fehlberatung der vormaligen Verteidigung“, versucht ihr jetziger Anwalt Matthias König erst gar nicht um den heißen Brei zu reden. Richter Teipel mag eine „unglückliche Beratung“ nicht ausschließen, weiß aber auch, dass die Frau mit den blonden Haaren an dem Eigentor einen Anteil hat: Sie habe in der Vergangenheit gezeigt, dass sie im Geschäftsleben lebensfähig ist. „Sie ist nicht völlig blauäugig in die Revision gegangen, hat sich also das Malheur selbst eingebrockt.“

Verurteilt wegen Gründungsschwindel und Untreue

Von den von Staatsanwalt Henning Michels angeklagten Straftaten (unter anderem Untreue in einem besonders schweren Fall, Insolvenzverschleppung und Betrug) blieben am Ende aus Sicht der Kammer „nur“ Gründungsschwindel und Untreue übrig. Das heißt, bei der Gründung einer GmbH im März 2011 hatten Christine Z. und ihr Sohn Matthäus beim Registergericht falsche Angaben über das (nicht verfügbare) Startkapital in Höhe von 30 000 Euro gemacht. Die Überweisung von 20 000 Euro auf das Konto ihres Lebensgefährten, die Christine Z. kurz nach der Festnahme ihres Sohnes getätigt hatte, sah das Gericht als Untreue an.

Mutter von Matthäus Z. hat Fort-Fun-Betrug kritiklos mitgemacht 

Matthäus Z., der Sohn der Angeklagten, war am letzten Verhandlungstag als Zeuge angekündigt. Aber nach seinem Hinweis, das er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle, musste er erst gar nicht die Reise von der Justizvollzugsanstalt Berlin ins Sauerland antreten. Staatsanwalt Michels sieht in dem ehemaligen Sänger zwar den Hauptinitiator der Fort-Fun-Aktivitäten der Familie Z., aber: Die Mutter habe völlig kritiklos die Tricksereien mitgemacht. „Es hätte zu ihren mütterlichen Pflichten gehört, die Notbremse zu ziehen“, so der Vertreter der Anklagebehörde in seinem Plädoyer.

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Zuvor berichtet eine Fort-Fun-Mitarbeiterin im Zeugenstand, dass man dem Engagement der Familie Z. im Freizeitpark mit einer gewissen Naivität begegnet sei: „Ich dachte, dass die viel Geld haben und entsprechend in den Park investieren.“ Die Geschehnisse in Wasserfall rund um den Jahreswechsel 2011/2012 habe sie „schon ein bisschen verdrängt“, sagt die Frau.

Im Fort Fun soll endlich Ruhe einkehren. Doch es wird einen weiteren Prozess vor dem Landgericht Arnsberg geben. Richter Teipel zu der Zeugin: „Ich kann Ihnen nicht versichern, dass Sie das letzte Mal hier waren.“