Arnsberg/Bestwig. . Im Prozess gegen die zwischenzeitliche Fort-Fun-Besitzerin Christine Z. vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Arnsberg hat die Angeklagte sich erstmals zu den Vorwürfen geäußert. Die Staatsanwaltschaft wirft der 55-Jährigen Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott vor.

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen Christine Z. vor der ­Wirtschaftskammer des Landgerichts Arnsberg hat die Angeklagte erstmals Stellungnahme bezogen zu den ihr gemachten Vorwürfen. Die 55-Jährige soll für Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott rund um die Geschehnisse des Kaufs des Sauerländer Freizeitparks Fort-Fun verantwortlich sein, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Verteidiger verliest Erklärung von Christine Z.

Nach ­Gerichtsangaben hat die Mutter des verurteilten und in Haft ­befindlichen Fort-Fun-Betrügers Matthäus Z. in einer von ihrem ­Verteidiger Matthias König (Potsdam) verlesenen Erklärung die Tatvorwürfe „im ­Wesentlichen eingeräumt“.

Christine Z., die als Geschäfts­führerin des von der Familie Z. ­gegründeten Unternehmens „One World Group“ fungierte und zuvor im Lebensmittelhandel arbeitete, war im Dezember 2012 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil war die Frau vorgegangen. Der Bundesgerichtshof gab den Fall ­wegen eines Verfahrensfehlers an das Arnsberger Landgericht zurück.

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Beim Prozessauftakt am vergangenen Freitag hatte die Angeklagte lediglich Angaben zur Person ­gemacht, aber gleichzeitig angekündigt, sich am nächsten Verhandlungstag zu den ihr zu Last gelegten Vorwürfen äußern zu ­wollen.

Die Wirtschaftskammer unter dem Vorsitzenden Richter Klaus-Peter Teipel hat den nächsten Termin im Sitzungssaal 2 des Landgerichts - am 5. November - abgesagt. Dafür dürfte die Verhandlung am 12. November mit Spannung erwartet werden. Neben Mitarbeitern des „Fort Fun Abenteuerlandes“ ist auch Matthäus Z. als Zeuge geladen.

Drahtzieher des Fort-Fun-Betrugs sitzt in Haft

Der Drahtzieher des Fort-Fun-Kaufs, der derzeit seine im Dezember 2012 ausgesprochene Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten absitzt, könnte sich allerdings auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.