Arnsberg/Bestwig. . Mit einem milden Urteil ist ein weiteres Kapitel bei der Aufarbeitung der Fort-Fun-Aktivitäten der zwischenzeitlichen Eigentümer-Familie Z. geschrieben worden. Christine Z., Mutter des wegen Betruges verurteilten Matthäus Z., ist vom Landgericht Arnsberg wegen Gründungsschwindels und Untreue zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden.
Nach der Urteilsverkündung sieht sich der Vorsitzende Richter Klaus-Peter Teipel zu der Bemerkung bemüßigt, dass „der eine oder andere“ vom Strafmaß überrascht sein dürfte. Zumal die Schwindeleien der Familie „erhebliche wirtschaftliche Ausmaße“ erreicht hätten. Und zumal die Staatsanwaltschaft von Untreue in einem besonders schweren Fall ausgegangen war, weil Mutter und Sohn Z. im Januar 2012 insgesamt 250 000 Euro vom Konto des Freizeitparks auf ein Konto einer im März 2011 von der Familie gegründeten GmbH transferiert hatten.
Als strafrechtlich relevant sah die Kammer am Ende nur falsche Angaben über das Stammkapital bei der Gesellschaftsgründung sowie eine Überweisung von 20 000 Euro auf das Konto ihres Lebensgefährten, die Christine Z. kurz nach der Verhaftung des Sohnes veranlasst hatte.
Im ersten Fort-Fun-Prozess war die 55-Jährige zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die von ihr eingelegte Revision war vom Bundesgerichtshof nach Arnsberg zurückgewiesen worden. Dass die Fränkin überhaupt von Rechtsmittels Gebrauch gemacht hat, sieht ihr Anwalt Matthias König als „anwaltliche Fehlleistung der vorherigen Verteidigung“: „Man hätte ihr sagen müssen, was ihr bei einer Wiederaufnahme drohen könnte.“ Zum Beispiel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.