Menden. . Die Frage wird zunehmend diskutiert: Was kostet das angestoßene Abwahlverfahren gegen Mendens Bürgermeister Volker Fleige – und wer bezahlt? Die Summe variiert je nach Verlauf des Verfahrens erheblich – zwischen 5500 und 245.500 Euro.
Es war ein Aufsteller, der bei der Pressekonferenz von OBO Bettermann zur Bürgermeisterabwahl-Initiative ins Auge fiel. Ulrich Bettermann hatte darauf einen Artikel des Schweizer Wirtschaftsmagazins „Bilanz“ vergrößern lassen und für alle sichtbar platziert. Bettermann gebe in „Deutschland eine Lehrstunde in direkter Demokratie“, die er in der Schweiz schätzen gelernt habe.
Und weil der Artikel in der Rubrik „Die Reichsten“ erschienen ist und Bettermanns Vermögen dabei auf umgerechnet bis zu 410 Millionen Euro taxiert wird, steht der Artikel geradezu symbolisch für die Diskussion, die in Menden und bei den vielen Kommentaren im Internet immer mehr Raum greift: Setzt Bettermann sein Geld als Machtmittel ein? Und was kostet auf der anderen Seite den Steuerzahler das gesamte Verfahren?
Bettermann hat nicht beziffert, wie viel Geld er selbst in die Abwahl-Kampagne investiert: Flächendeckend sollte aber ein so genannter „Mendener Report“ mit Unterschriftenliste und einem portofreien Rückumschlag an alle Haushalte verteilt werden. Ein externes Dortmunder Unternehmen ist damit beauftragt worden. Eine Art „Wahlkampfkostenerstattung“ aus Steuergeldern gibt es dabei nicht: Der Antragsteller muss sämtliche Kosten für das Sammeln selbst tragen.
Welche Kosten auf die Stadt und damit die Steuerzahler zukommen, hängt ganz entscheidend vom Verlauf des Abwahlverfahrens ab. Alfred Schmidt, der langjährige „Wahl-Manager“ der Stadtverwaltung, hat Aufwand und Kosten zumindest grob überschlagen. Er ist dabei aber auf Neutralität bedacht: „Die Rechnung soll nicht dazu diesen, die Bürger bei ihrer Entscheidung zu beeinflussen.“
1. Unterschriftenprüfung:
Es sind wahrscheinlich mehr als die bislang angenommen 7500 Unterschriften nötig, da bislang die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl vom Mai zugrunde gelegt worden war. Da aber bei kommunalen Wahlen auch 16- und 17-Jährige ebenso wahlberechtigt sind wie EU-Ausländer mit Erstwohnsitz in Menden, erhöht sich die Zahl. Derzeit geht die Stadt davon aus, dass 7875 Unterschriften nötig sind, um ein Abwahlverfahren einzuleiten.
Wenn die Unterschriften eingegangen sind, muss die Verwaltung deren Gültigkeit prüfen. Etwa: Ist der Unterzeichner tatsächlich wahlberechtigt? War er am Tag der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt? Kontrollanrufe, ob jemand tatsächlich unterschrieben hat, werde es nicht geben, so Schmidt. Wenn aber jemand für einen anderen unterschreibe, dann sei dies eine strafbare Urkundenfälschung. Schmidt rechnet damit, dass die Prüfung der Unterschriften etwa zwei Wochen dauern wird. Die Personalkosten dafür beziffert er mit 5500 Euro.
2. Abwahlsonntag:
Sollte die notwendige Zahl gültiger Stimmen vorhanden sein, dann muss der Rat einen „Abwahlsonntag“ einleiten. Käme es tatsächlich zu einer Abstimmung, dann gelten Bedingungen wie bei einer Wahl. Wahrscheinlich, so Schmidt, würde die Zahl der Wahllokale im Vergleich zu einer Bundestagswahl reduziert: Er geht von 26 Wahllokalen aus, die teils angemietet werden müssen. Wahlunterlagen müssen verschickt, die Briefwahl organisiert und Wahlhelfer verpflichtet werden. Die notwendigen Sach- und Personalkosten werden mit 80.000 Euro beziffert.
3. Neuwahlen:
Würde sich bei der Abstimmung die nötige Mehrheit für eine Abwahl finden, dann stünden auch automatisch Neuwahlen an. Hier geht Alfred Schmidt von ähnlichen Kosten wie bei der Abwahl aus – also noch einmal 80 000 Euro. Gibt es mehrere Kandidaten und es kommt zu einer Stichwahl, dann würden auch hier noch einmal knapp 80.000 Euro anfallen.
Unterm Strich:
Je nach Verlauf des Verfahrens kosten Abwahl und Neuwahl des Bürgermeisters grob kalkuliert 5500 bis 245.500 Euro.
Schnell beantworten kann Alfred Schmidt eine Frage, die ein WP-Leser an die Redaktion gerichtet hatte: „Wenn die Abwahl scheitert? Übernimmt Bettermann in diesem Fall die Kosten, die der Stadt Menden und uns als Bürgern entstanden sind?“ Nein, sagt Alfred Schmidt: „Das ist ein demokratisches Recht, für das dem Antragsteller keine Kosten entstehen.“