Hagen. . Der Schnitt durch die Kehle ging so tief, dass die Klinge bis an den Halswirbel vordrang. Die aus Griechenland stammende Frau (76) starb grausam. Doch es war kein Mord, sondern Totschlag – befand das Landgericht Hagen und verhängte eine Strafe von zehn Jahren und drei Monaten Gefängnis gegen den Täter Georgis A. (32) aus Olpe.

Auf der Anklagebank konnte Georgios A. (32) aus Olpe erleichtert aufatmen. Kurz zuvor hatte die Staatsanwältin noch eine lebenslange Haftstrafe gefordert – für den Neffen, der als „fürsorglich und eher weich als aggressiv“ beschrieben wird und doch seine Tante getötet hat. Die alte Dame, die am 21. Oktober bereits auf Umzugskartons und gepackten Koffern saß, um Wehringhausen für immer den Rücken zu kehren und sich darauf freute, den Lebensabend in der sonnigen Heimat verbringen zu können.

Stattdessen fand ihr Leben ein abruptes Ende in der Wohnung an der Eugen-Richter-Straße 32, mit durchtrenntem Hals in einer Blutlache.

Im Casino zuvor Geld verzockt

Neffe Georgios hatte in den Tagen zuvor im Casino Geld verzockt, 700 Euro mögen es gewesen sein und er wollte seine Tante deshalb um 500 Euro anpumpen. Doch die 76-Jährige, die später sowohl als „sparsam“, als auch „übertrieben geizig“ bezeichnet wird, fühlte sich ausgenutzt. Alle wollten nur ihr Geld.

Deshalb begann sie, ihn zu beschimpfen. Über 45 Minuten soll die Tirade gedauert und letztlich sogar ihr Todesurteil besiegelt haben. Sie schubste ihn noch an die Wohnungstür: „Hau ab!“, so dass er prompt zum Teppichmesser griff. „Die Plötzlichkeit des Angriffs auf die Tante und die überschießende Gewalt“ – Dr. Pedro Faustmann (Bochum), konnte in seinem Gutachten einen „schuldvermindernden Affekt nicht ausschließen“. Das Gericht wird sich dem später anschließen.

Erheblich verminderte Schuldfährigkeit senkt Strafrahmen

„Es bleiben Zweifel“, begründete Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen in der halbstündigen Urteilsbegründung, „die sich zugunsten des Angeklagten auswirken müssen.“ Die erheblich verminderte Schuldfähigkeit senkt den Strafrahmen.

Georgios A. hatte am Tag nach der Tat die Polizei gerufen, angeblich in großer Sorge die Wohnungstür aufbrechen lassen und sich völlig ahnungslos gestellt. Doch ausgerechnet der Neffe, der sich dramatisch die Hand vors Gesicht hielt und weinend an der Wand zusammensackte, war der Täter. Vom blutigen Hals der Leiche hatte er am Tag zuvor noch zwei Goldketten abgezogen. „Wir glauben, dass ihm die Tat leid tut“, sagt die Richterin im Urteil. Vergangene Woche hat er das Sorgerecht für seine Kinder verloren.