Hagen. Der Amtsschimmel galoppiert über die Osemundstraße im Süden von Hagen: Obwohl dort Kinder zur Schule gehen, andererseits aber Lastwagen vorbeibrausen, verweigert der Landesbetrieb Straßen eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer. Die Anwohner haben kein Verständnis für diese Haltung.

Es geht um ein kleines Stück Straße. Um eines, das sich nicht in einem sonderlich guten Zustand befindet. An diesem Stück Straße im Hagener Süden gibt es keinen Fußweg. Es ist eng, und es ist im Winter besonders dunkel, weil Laternen das kleine Stück Straße nur schwach ausleuchten. Besorgte Eltern haben ein Schild an dem kleinen Stück Straße aufgestellt, weil sie um die Sicherheit ihrer Kinder fürchten. Anwohner haben die Politik um Hilfe gebeten. Vergebens: Jetzt galoppiert der Amtsschimmel über die Osemundstraße.

Lastwagen donnern durch Straße

Denn auch gefahren wird dort schnell. Das kleine Stück Straße zweigt ab von der Bundesstraße 54 und ist die direkte Verbindung von Priorei in Richtung Breckerfeld. Wer aus dem Volmetal zum neuen Einkaufszentrum in der Hansestadt auf dem Berg möchte, nutzt diesen Weg. Lastwagen, die von der Autobahn 45 abfahren, um Mautgebühren zu sparen, donnern in Richtung Ennepetal und Schwelm. Und abenteuerlustige Motorradfahrer ignorieren das Durchfahrtsverbot, weil sie auf Breckerfelder Gebiet durch Kurven gleiten wollen.

Die Anwohner beobachten das täglich. „Hier gehen Kinder morgens in der Dämmerung zum Schulbus“, sagt Wolfgang Rüggeberg. „Wir fordern Tempo 30, bevor etwas passiert.“ Ein Ansinnen, das Bezirksvertreter wie Peter Neuhaus (CDU) unterstützen. „Hier musste schon längst etwas passieren“, so der Politiker aus dem Hagener Süden. Deshalb hat die Stadt den Landesbetrieb Straßen NRW eingeschaltet. Mit ernüchterndem Ergebnis: Tempo 30 ist zwischen dem Bahnübergang und dem Ortsausgang nicht möglich.

Gefahrenlage von Nöten

Warum? Das erklärt Andreas Berg von Straßen NRW im besten Amtsdeutsch auf eineinhalb DIN-A-4-Seiten. Beispiele gefällig: „Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur da angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.“

Und weiter heißt es: „Eine Geschwindigkeitsbeschränkung soll nur da angeordnet werden, wo mit Sicherheit unangemessene Geschwindigkeit zu erwarten ist und wo Unfalluntersuchungen eine Unfallhäufigkeit ergeben haben sowie der Streckenverlauf für den Verkehrsteilnehmer unübersichtlich ist.“ Und schließlich: „Weiterhin bestehen erhebliche Zweifel, ob sich die Maximalgeschwindigkeit bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit tatsächlich reduzieren würde.“

Verkehr habe erheblich zugenommen

Nachvollziehen können die Anwohner in Priorei diese Argumente nicht. „Seit das Einkaufszentrum in Breckerfeld eröffnet wurde, hat der Verkehr erheblich zugenommen“, so Siegfried Lachmann, der etwas weiter oberhalb wohnt und sich über Probleme an seiner Ausfahrt beschwert.

Eine Ausweichstrecke für Fußgänger, so sagen die Anwohner, sei wesentlich länger. Abgesehen davon werde der steile Fußweg im Winter bei Glätte nicht gestreut und sei Senioren und Kindern nicht zuzumuten. „Die müssen über die Fahrbahn gehen“, so Wolfgang Rüggeberg.

Aber nur ein kleines Stück...