Hagen. . Nach der Grundsteinlegungs-Posse am Feuerwehrhaus Halden stellt sich die Gerechtigkeitsfrage: Wie geht die Stadt Hagen selbst gegen sich vor?

Der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Halden landet vor dem Oberverwaltungsgericht, weil Anwohner das Gebäude an diesem Standort ablehnen. Und auch wenn die geplatzte Grundsteinlegung für das Feuerwehrgerätehaus Halden – die Stadt hatte dazu im November eingeladen, obwohl sie noch nicht einmal einen Bauantrag eingereicht hatte – in dem Verfahren wohl keine große Rolle spielen wird, steht die Gerechtigkeitsfrage im Raum: Misst die Stadt mit zweierlei Maß? Drückt sie bei eigenen Projekten ein Auge zu und lässt die Bauarbeiten vor einer Genehmigung starten, während es bei anderen ein Ordnungsgeld geben würde? Nein, sagt Stadtsprecher Thomas Bleicher: „Auch die Stadt darf ausschließlich auf der Basis einer vorliegenden Baugenehmigung mit einer Maßnahme beginnen.“

Rein symbolischer Akt?

Und dagegen habe sie auch in Halden nicht verstoßen. Denn nach wie vor gehe die Stadt davon aus, dass die Grundsteinlegung ein rein symbolischer Akt sei – ohne eine rechtliche Bedeutung.

Daher müsse die Stadt im Fall Halden wegen der Grundsteinlegung auch nicht gegen sich selbst wegen eines möglichen verbotenen Baubeginns vorgehen.

„Der Maßstab für die Verwaltung einzuschreiten, ist der Beginn von genehmigungspflichtigen Arbeiten“, so Stadtsprecher Thomas ­Bleicher.

Und die sieht sie mit der Grundsteinlegung nicht gegeben.

Ansonsten würde die Stadt bei einem fehlenden Bauantrag oder einer fehlenden Baugenehmigung hart durchgreifen: Normalerweise, so Bleicher, werde die Baustelle stillgelegt und eine Anhörung angesetzt. Wenn der Bauantrag dann noch genehmigt werde, könne die Baustelle auch wieder freigegeben werden. Werde sie nicht genehmigt, müssten die schon gelaufenen Arbeiten auch wieder beseitigt werden. In jedem Fall gebe es aber die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, die Höhe hänge dann vom Sachverhalt ab.

Dass wegen eines vorzeitigen Baubeginns ein Verfahren eingeleitet werden muss, kommt in Hagen allerdings höchst selten vor: Im Jahr 2017 gab es sieben Fälle, bei denen die Stadt exakt 10.567 Euro Bußgeld kassiert hat. Im laufenden Jahr gab es bislang nur zwei Fälle, die Anhörungen laufen noch, daher ist das Bußgeld auch unklar.

Anwalt deckt Stadt-Haltung

Führende Verwaltungsrechtler in Kanzleien oder an Universitäten wollen sich auf Anfrage der WP zur Bedeutung der Grundsteinlegung in Halden nicht äußern.

Die Kommentierung in der Fachliteratur von Dr. Bernd H. Schulte – heute als Anwalt tätig, früher Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Mün­ster – lässt aber erahnen, dass die Stadt mit ihrer Einschätzung zur Grundsteinlegung richtig liegen könnte. Demnach hat ein Baubeginn erst dann stattgefunden, wenn ein „tatsächliches Handeln“ des Bauherrn erfolgt ist. „Nicht genügend sind bloße Vorbereitungs- oder Sicherungsmaßnahmen, wie etwa das Aufstellen des Bauschilds oder der Baubude, die Herstellung von Anschlüssen, das Lagern von Material und Geräten.“