Halden. . Das geplante Feuerwehrgerätehaus in Hagen-Halden kommt vor Gericht: Ein Normenkontrollantrag und ein Eil-Antrag auf Baustopp liegen vor.

Gegen den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Halden gehen Anwohner nun gerichtlich vor. Beim Oberverwaltungsgericht Münster ist ein so genannter Normenkontrollantrag eingegangen, mit dem die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans angezweifelt wird. Das ist seit Dienstagabend bekannt. Gleichzeitig ist in Münster ein Eilantrag auf Erlass eines Baustopps eingegangen.

Der Anwalt, der Dienstagabend nicht mehr erreichbar war, ist offensichtlich

doch der Ansicht, dass die letztlich abgesagte Grundsteinlegung schon als Baubeginn gewertet werden kann. Zur Erinnerung: Weil derzeit weder Bauantrag noch Baugenehmigung für das städtische Gerätehaus bei der Stadt vorliegen, war die feierliche Grundsteinlegung kurzfristig abgesagt worden, obwohl schon die Gäste vor Ort waren.

Stadt rechtfertigt Vorgehen

Die Stadt gehe zwar immer noch davon aus, dass es sich bei der Grundsteinlegung um einen rein symbolischen Akt gehandelt habe, so

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deren Sprecher Thomas Bleicher: „Gleichwohl wollte die Stadt mit der Absage der symbolischen Grundsteinlegung den Eindruck vermeiden, dass dies eine präjudizierende Wirkung auf das Baugenehmigungsverfahren haben könnte.“ Die Tatsache, dass jetzt die Anträge bei Gericht eingegangen seien, zeige ja, „dass das Vorgehen der Stadt richtig war“.

Was der kommende Rechtsstreit für das Feuerwehrgerätehaus bedeutet, ist noch unklar. Das OVG in Münster wird nun wohl in Ruhe die

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Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans prüfen, da bislang ja noch kein Bauantrag vorliegt. Kommt der nun doch noch, dann wird die Stadt mit dem Gericht beraten müssen, ob dieser erst bearbeitet werden darf, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.