Arnsberg/Werl/Sundern. . Nach einem umfassenden Geständnis, einen Penny-Markt in Sundern und ein Privathaus in Arnsberg ausgeraubt zu haben, ist ein 50 Jahre alter Mann aus Werl vom Landgericht Arnsberg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Ein 50 Jahre alter Mann aus Werl ist von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg wegen Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte G. hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt, im Jahr 2006 einen Penny-Markt in Sundern und eine Frau in ihrem Haus in Arnsberg überfallen und ausgeraubt zu haben. Zudem räumte er ein, der Täter eines bislang ungeklärten Raubüberfalls auf eine Aldi-Filiale in Neheim-Hüsten (2006) gewesen zu sein.

„Ich will alles auf den Tisch legen“, sagt der ehemalige Lkw-Fahrer nach der Verlesung der Anklageschrift und schildert, warum er vor sechs Jahren auf die schiefe Bahn geraten ist. „Mein Leben war beendet, ich war bankrott“, sagt der ehemalige Lkw-Fahrer. Irgendwann hat er keinen anderen Ausweg mehr gesehen und irgendwann fasst er zusammen mit einem ebenfalls in Geldschwierigkeiten steckenden, bislang nicht angeklagten Mittäter den Entschluss zum Raub.

Raubüberfälle in Sundern und Arnsberg begangen

Im März 2006 warten die beiden maskierten Männer vor dem Penny-Markt in Sundern auf die Kassiererin und zwingen sie unter Vorhalt einer Waffe („eine Spielzeugwaffe meiner Tochter“) zum Öffnen eines Geldschranks. Dann fesseln sie die Frau und entschwinden mit 3000 Euro. Sieben Monate später lauert das Duo einer Frau aus Arnsberg vor ihrem Haus auf. Sie fesseln sie, stülpen ihr eine Jute-Tasche über den Kopf und nehmen Geld, Schmuck und Münzen im Gesamtwert von 30 000 Euro mit.

Vergleichbare DNA-Spuren führten zur Festnahme

Die Ermittler waren dem Mann durch Zufall auf die Spur gekommen. Routinemäßig waren DNA-Spuren vom Tatort in Sundern mit DNA-Material verglichen worden, die G. bei einem Überfall in Lippstadt hinterlassen hatte (weshalb er 2009 vom Landgericht Paderborn eine Freiheitsstrafe erhielt). Vor Gericht hat der 50-Jährige Reue gezeigt und sich bei seinen Opfern entschuldigt. Das Urteil der Kammer um den Vorsitzenden Richter Willi Erdmann akzeptiert er: „Ich muss dafür gerade stehen“, sagt er. „Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Opfer schildern im Zeugenstand traumatischen Erinnerungen 
Richter Willli Erdmann hörte bewusst die Opfer im Zeugenstand. Sie müssen ein Recht haben, ihr Leid zu schildern. Foto: Thomas Nitsche/WP
Richter Willli Erdmann hörte bewusst die Opfer im Zeugenstand. Sie müssen ein Recht haben, ihr Leid zu schildern. Foto: Thomas Nitsche/WP

Nach dem umfassendes Geständnis eines 50 Jahre alten Werlers, für die Raubüberfälle auf einen Penny-Markt in Sundern und ein Privathaus in Arnsberg verantwortlich zu sein, mussten auch die Opfer noch vor dem Landgericht Arnsberg aussagen.

Opfer müssen vor Gericht das Recht haben, ihr Leid zu schildern“, sagt der Vorsitzender Richter Willi Erdmann und bittet die Penny-Kassiererin ihr Befinden sechs Jahre nach der Tat in Worte zu fassen. „Mittlerweile geht es“, sagt die Frau, „bis der Brief vom Landgericht mit dem Gerichtstermin kam.“ Die traumatischen Erinnerungen seien wieder hochgekommen, die schlimme erste Zeit nach dem Überfall, als sie nicht im Dunkeln nach draußen gehen wollte. Sie sitzt ruhig im Zeugenstand, nur einmal rückt sie ein wenig nach vorne. Da, als der Richter wissen will, ob sie noch eine Frage habe. „Ja“, sagt die Sauerländerin, „war es eine scharfe Waffe?“

Geständiger Täter bat um Verzeihung

Der geständige Täter bat im Beisein seiner Anwältin die Opfer um Verzeihung. Foto: Thomas Nitsche/WP
Der geständige Täter bat im Beisein seiner Anwältin die Opfer um Verzeihung. Foto: Thomas Nitsche/WP

Es war nur eine Spielzeugpistole seiner Tochter, berichtet der Werler, zu keinem Zeitpunkt habe er der Frau etwas antun wollen. Unmittelbar davor hatte er sich im Gericht direkt an sein Opfer gewandt: „Ich bereue es zutiefst. Ich schäme mich dafür. Ich hoffe, Sie können mir verzeihen.“

Ähnliche Worte findet der 50-Jährige auch bei seinem zweiten Opfer, einer Frau aus Arnsberg, die er und ein Mittäter vor dem Haus überfielen und dann aus den Räumen Geld, Schmuck und Münzen entwendeten. „Ein Eindringen in den geschützten Privatbereich“, was Richter Erdmann in seiner Urteilsbegründung (Gesamtfreiheitsstrafe: sieben Jahre und acht Monate) als besonders verwerflich hinstellt. „Eine schreckliche Tat“, sagt die Arnsbergerin, die ihr Haus als „meine Burg“ bezeichnet.