Arnsberg.
Es gibt Tage im Leben eines Menschen, die vergisst er nie. Die Angestellten der Sparkasse Arnsberg/Sundern hatten im Dezember letzten Jahres gleich zwei davon, als die beiden wegen schweren Raubes in zwei Fällen angeklagten 37-jährigen Arnsberger sie und einige Kunden mit einer Schusswaffe und Axt massiv bedrohten, um in räuberischer Manier Geld zu erpressen.
Beide Täter, die nur wenige Wochen nach der Tat ermittelt worden waren, räumten vor der 2. Großen Strafkammer die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein (wir berichteten). Trotzdem wollte das Gericht die unmittelbar betroffenen Angestellten und Kunden der Bank anhören. Der Vorsitzende Richter, Willi-Kurt Erdmann, legte viel Wert darauf, den Opfern Gelegenheit zu geben, sich auszusprechen, ihr Befinden deutlich zu machen und die damaligen Gewalttäter zu sehen. „Wenn man diesen Leuten, die damals maskiert waren, gegenüber sitzt, merkt man, dass es ganz normale Menschen sind“, beruhigte er die Opfer.
Die Angeklagten entschuldigten sich bei den Geschädigten. Ihnen wurde wohl erst jetzt klar, wie sehr sie die Betroffenen in Angst und Schrecken versetzt hatten, und dass ihr Handeln für die meisten erhebliche Folgen hatte. Einige von ihnen befanden sich und befinden sich sogar noch heute in psychiatrischer Behandlung. „Ich hatte in den ersten Wochen nach dem Überfall Angst, Schlafstörungen und hohen Blutdruck. Ich sah immer die maskierten, bewaffneten Männer vor mir“, so einer der drei als Zeugen aufgetretenen Bankangestellten, dem einer der Täter eine Pistole vor den Bauch gehalten hatte. Ein Kunde war am Boden liegend, mit einem Beil bedroht und in Schach gehalten worden.
Viel Hilfe für Opfer
Wert legte der vorsitzende Richter auch auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Waffe der Räuber keine echte und nicht geladen gewesen war, um ihnen zumindest heute klar zu machen, dass sie nie ins Lebensgefahr geschwebt hatten. Doch die erlittene Angst und die damit verbundenen Anstrengungen einer Therapie kann den Opfern keiner nehmen. Eine betroffene Bankangestellte ist heute noch dermaßen psychisch angeschlagen, dass sie in ständiger Behandlung ist und als Zeugin nicht zur Verfügung stand.
Wenngleich die Gerichte recht viel zur Resozialisierung der Täter machen und die Opfer vielfach vergessen werden, so kann man diese These im Arnsberger Fall nicht gelten lassen. Das Gericht hat hier mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten den Opfern Hilfestellung gegeben; in der Hoffnung, dass sie ihre bösen Erlebnisse bald verarbeitet haben werden.