Arnsberg. .

Ich hab’ selbst ein psychisches Problem, deshalb hab’ ich für die Opfer des Überfalls großes Verständnis. Aber ich kann auch sagen, was ich will, es entschuldigt das alles nicht. Dennoch tut mir die Sache unendlich leid“.

Trotz beeindruckender Schlussworte und wohl ehrlich gemeinter Entschuldigungen beider Angeklagter, kamen die zweifachen Bankräuber gestern Nachmittag nicht mit einem milden Urteil davon. Die 2. Große Strafkammer des Arnsberger Landgerichts unter Vorsitz von Willi Erdmann verurteilte sie wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs und schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und drei Monaten und fünf Jahren und acht Monaten. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass einer der beiden 37-jährigen Täter bereits vor zehn Jahren schon einschlägig in Erscheinung getreten war, Damals war er ebenfalls von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Willi Erdmann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Ort des Geschehens: Eine Bank in Ense.

Sachverständiger bescheinigte eine hohe Intelligenz

Das Gericht war im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt, die aufgrund des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Reinhold Dannhorn aus Unna von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten bei der Tat ausging. Beide Täter standen erheblich unter Drogen und waren in einer extremen Notsituation, als sie das erste Mal beschlossen, am 2. Dezember des vergangenen Jahres die Sparkasse an der Clemens-August-Straße zu überfallen.

Auch wenn sie im Vorfeld beschlossen hatten, keine scharfen Waffen einzusetzen und keinen verletzten zu wollen, verursachten die beiden bei den Sparkassenangestellten und Kunden gehörige Angst. Einige von ihnen schilderten gestern Morgen im Zeugenstand, wie tief sich das Geschehen in ihre Seelen gefressen hat. Allein die Drohungen mit Waffen, die allerdings nicht echt waren, hatte bei den Besuchern große Angst ausgelöst.

Staatsanwalt Thomas Schmelzer hatte für den einschlägig Vorbestraften eine Haftstrafe von neun Jahren und vier Monaten gefordert und für den zweiten Täter eine von sechs Jahren und zehn Monaten. Für den Anklagevertreter sprachen besonders die erlittene psychische Belastung der Opfer, die hohe Beute, beim ersten Mal rund 45000 Euro, beim zweiten Mal exakt 16680 Euro, die potenzielle Gefahrensituation und die Vorbelastung gegen die Angeklagten, während er den langjährigen Drogenkonsum und die für die Täter anscheinend ausweglose Situation zu ihren Gunsten wertete.

Der Vorsitzende Richter beschrieb die Vorgeschichte der Angeklagten mit den Worten „Krankheit, Drogen, Schulden, Arbeitslosigkeit“, erwähnte aber auch die hohe Intelligenz, die bei beiden noch keine Entfaltung gefunden habe. Deshalb glaube die Kammer auch daran, dass beide durch eine Ausbildung in der Haft auf einen Weg kommen könnten, der nach Verbüßung der Strafen nie wieder ins Gericht führen wird.

Durch ihr lückenloses Geständnis, durch das auch noch weitere Personen belastet wurden, haben die beiden Angeklagten einen glaubwürdigen Anfang gemacht, ihr Leben doch noch auf eine positive Seite zu führen.

Wenig Verständnis brachte die Kammer allerdings einem Argument der Verteidigerin Silke Ossendoth entgegen. Weil den Tätern durch einen früheren Freund, bei dem sie das Geld gebunkert hatten, ein Teil der Beute abhanden gekommen war (WR berichtete ausführlich), wollte sie den zweiten Überfall in ein günstigeres Licht für ihren Mandanten rücken, weil er quasi aus der Not gehandelt habe, sich neues Geld beschaffen zu müssen, um seine alten Drogenschulden endlich bezahlen zu können.

Nein, so Willi Erdmann, es sei schon ein großes Stück Dreistigkeit gewesen, die Bank auf ähnliche Art und Weise ein zweites Mal zu überfallen. Dazu sei ein erhebliches Maß an krimineller Energie notwendig gewesen. „Da gibt es für mich überhaupt keine Logik, dass ein Teil der Beute verloren gegangen war“, sagte der Vorsitzende Richter sehr deutlich.

Verteidiger Martin Pohlmann setzte in seinem Plädoyer indes sehr auf die Tatsache, dass bei dem Überfall niemand verletzt worden sei. Er ließ das Argument des Staatsanwaltes, was Schreckliches alles hätte passieren können, als bloße Hypothese stehen, die man nicht ins Feld führen dürfe. „Wir können froh sein, dass es so gelaufen ist“, sagte Pohlmann. Und wenn der Staatsanwalt betone, die Geständnisse der Angeklagten seien sehr spät gekommen, dann hielt Pohlmann dem entgegen, dass ein Geständnis oft ein langer Prozess sei. Sich Fehler, die man gemacht habe, einzugestehen, sei gar nicht so einfach. Positiv sei, dass die Angeklagten dies jedenfalls geschafft haben.