Brilon/Meschede. . Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat beim NRW-Innenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der HSK-Polizeibehörde eingereicht. Anlass: ein - so die SBL - „ungerechtfertigtes“ Strafverfahren gegen das Briloner SBL-Mitglied Reinhard Loos sowie die „fehlende Bereitschaft“ der Kreispolizeibehörde, nach dem Freispruch „Hintergründe und Versäumnisse ihres Vorgehens aufzuklären“.

Reinhard Loos war im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Bagatellunfalls auf dem Gelände eine Tankstelle in Brilon, in den sein Sohn Anfang vergangenen Jahres verwickelt war, von einem Polizisten zu Boden gestoßen worden und hatte deshalb Anzeige erstattet. Die Polizisten sagten, Loos sei auf sie zugegangen und er sei lediglich abgewehrt worden und dabei gestürzt.

Freispruch für Loos

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg glaubte die Polizei-Version und verhängte gegen Loos wegen falscher Verdächtigung einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro. Dagegen legte Loos Widerspruch ein. In der daraufhin fälligen Verhandlung vor dem Amtsgericht Brilon im Juli diesen Jahres konnte Loos, der sich selbst verteidigte, anhand eines von Anfang an in den Verfahrensunterlagen befindlichen Überwachungsvideos der Tankstelle seine Version rundum belegen. Folge: Freispruch.

Das Urteil nahm die SBL zum Anlass, Landrat Dr. Schneider um Aufklärung der - so die SBL - „vielen Merkwürdigkeiten“ rund um das Strafverfahren aufzufordern.

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In einem „im Auftrag“ von Polizei-Chef Georg Petering unterzeichneten Vierzeiler hieß es, dass die Prüfung des Vorgangs „abgeschlossen“ sei und die Kreispolizeibehörde „nach eingehender Überprüfung“ zu dem Ergebnis gekommen sei, „keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen“. Was die SBL wundert: War es doch Petering persönlich, der die „ungerechtfertigte Strafanzeige“ (SBL) gegen Loos unterzeichnet hatte. Die SBL hält den Polizeidirektor für befangen, denn: „Er hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der ,eingehenden Überprüfung’ irgendein Fehler aufgefallen wäre.“

Zudem ergebe sich aus einem Vermerk in den Gerichtsakten „eine Absprache zwischen Kreispolizei und Staatsanwaltschaft“. Die SBL findet es „auffällig“, dass die Staatsanwaltschaft „keine eigenen Ermittlungen angestellt“ habe und Loos vor dem Gerichtstermin „keinerlei rechtliches Gehör gewährt wurde“. Involviert war ein Oberstaatsanwalt, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied ist. Die SBL möchte aufgeklärt haben, „welche verantwortlichen Beamten“ aus der Polizei-Spitze an welchen Vorgängen beteiligt waren und welche Absprachen getroffen wurden.

Wiederaufnahme des Verfahrens von Loos beantragt

Neben der SBL verfolgt auch Reinhard Loos selbst das Verfahren weiter. Vergangene Woche hat er bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen jenen Polizeibeamten, der ihn seinerzeit umgestoßen hatte, beantragt. Das Verfahren war - so Loos - mit der Begründung eingestellt worden, der Vorfall habe sich außerhalb des Kamera-Aufnahmebereichs abgespielt. - Am Montag, 14. Oktober, tagt der Kreispolizeibeirat zum Thema.