Hochsauerlandkreis . Die Beamten der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises, die gegen Reinhard Loos ermittelt haben, werden nicht disziplinarisch belangt. Wie berichtet, hatte es während einer Verhandlung gegen den Kreistagsvertreter der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vor dem Amtsgericht Brilon Unregelmäßigkeiten in der Beweisführung gegeben.
Richtig sei, dass die entsprechende Videosequenz von wenigen Sekunden Länge auf dem Überwachungsvideo der Tankstelle durch den ermittelnden Kriminalbeamten übersehen wurde, räumt die Kreispolizeibehörde ein. Man „bedauere diesen Umstand“, heißt es in einer Stellungnahme. Richtig sei aber auch, dass Herr Loos trotz Vorladung nicht bei der Polizei erschienen ist. „Hätte er dies getan, wäre bereits zu diesem sehr frühen Zeitpunkt vor einer Gerichtsverhandlung der Umstand erkennbar und bewertbar gewesen“, so die Polizei.
„Von Seiten der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis wird es nach eingehender Prüfung keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den betroffenen Polizeibeamten geben.“ Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Sachverhalt strafrechtlich untersucht und ein Verfahren gegen den Beamten als unbegründet eingestellt.
Zu den von verschiedenen Personen erhobenen Vorwürfen, auch gegen die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis, u.a. „Beweismittelunterdrückung, mangelndes rechtliches Gehör und Einflussnahme der Politik auf die Ermittlungen“, habe die Staatsanwaltschaft Arnsberg bereits Stellung genommen. „Darüber hinaus hat der Vorsitzende Richter in der Sitzung am 11. Juli 2013 diese Vorwürfe ebenfalls bereits als unbegründet verworfen“, heißt es weiter aus der Behörde. „Dem ist aus Sicht der Polizei nichts hinzuzufügen.“