Olsberg/Westheim. . Sie könnten, wenn sie denn wollten, bei der Firma Komibton arbeiten. Aber wollen die 14 Beschäftigten und ehemals Streikenden des insolventen Betonwerks Kombi-Massiv-Bauelemente GmbH in Westheim das auch? Triumph und Ratlosigkeit zugleich lag in den Gesichtern der früheren KMB-ler nach der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Arnsberg, Außenstelle im Rathaus Olsberg.
„Im Namen des Gesetzes“, verkündete der Richter zum Ende der Verhandlung das Urteil: „Das Arbeitsverhältnis besteht unverändert weiter. Die offenen Löhne von Dezember 2012 bis Juni 2013 sind ebenfalls zu zahlen.“ Applaus bei den fünf anwesenden ehemals streikenden Mitarbeitern der KMB und dem stellvertretenden Regionalleiter der IG Bau, Agrar, Umwelt (IG BAU), Bodo Matthey.
Die Gewerkschaft hatte um Weiterbeschäftigung der ehemals Streikenden und Auszahlung der ausstehenden Löhne geklagt, nachdem die KMB im Februar den Insolvenzantrag gestellt hatte, im März ihren Geschäftsbetrieb einstellte und Firmenchef Hermann Jakobs mit 30 Mitarbeitern die Firma Kombiton in der Halle 2 der KMB untergebracht hatte.
Das Arbeitsgericht hatte der Klage fast vollständig entsprochen. In der Begründung besteht für den Richter „gar kein Zweifel, dass eine Betriebsübergabe vorliegt“. Das sei im produzierenden Gewerbe der Fall, wenn Betriebsmittel (Maschinen und Werkseinrichtung) übergeben werden und Grundstücke weiter verwendet werden.
Die Kombiton hätte sich, so der Richter weiter, nicht klar und deutlich dazu geäußert. Ein Sachvortrag der Geschäftsführung sei möglich gewesen. Der Richter: „Wir gehen davon aus, dass im Wesentlichen die Geschäfte weitergeführt werden.“ Es sei unstrittig, dass ein ganzer Teil von Mitarbeitern übernommen wurde.
Das reiche dem Gericht aus, davon auszugehen, dass ein Betriebsübergang vorliege. Dazu gehöre auch die Haftung von Verbindlichkeiten vor der Insolvenz. Die Argumente, die Prof. Dr. Meyer, Rechtsanwalt der Kombiton, angeführt hatte, waren für den Richter „nicht nachvollziehbar“.
Die Weiterbeschäftigung könne sogar erzwungen werden, ebenso die Zahlungsverpflichtung der ausstehenden Löhne. Firmenchef Hermann Jakobs war zu Beginn der Verhandlung als Vertreter der Geschäftsführung der Kombiton aufgetreten. Vor zwei Wochen hätte er die Geschäftsführung abgegeben, sagte er auf Anfrage des Richters.
Beratung mit Rechtsanwalt der IG Bau
Geschäftsführer ist jetzt Ewald Risse. Somit könne Jakobs die Firma nicht vertreten, befand der Richter. Nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung übernahm die Aufgabe Rechtsanwalt Prof. Dr. Meyer. Wie es für die Ex-Streikenden jetzt weitergeht, wollen sie mit dem Rechtsanwalt der IG BAU beraten, so Gewerkschaftler Matthey zufrieden über den Urteilsspruch nach der Verhandlung: „Die KMB und Kombiton ist ein und derselbe Betrieb.“
Auch interessant
Der Insolvenz der KMB war ein mehr als ein Jahr dauernder Streit zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft und Geschäftsführung vorausgegangen, weil sich gegen den Willen der Geschäftsführung ein Betriebsrat gegründet hatte. Im Juni vergangenen Jahres war ein Teil der Mitarbeiter vom befristeten in einen unbefristeten Streik um bessere Löhne getreten. Eine Annäherung mit der Geschäftsführung war nicht mehr möglich.