Hochsauerlandkreis. Impfstatus prüfen: Sind Sie gegen Tetanus und Diphterie geschützt? Der Impfkalender zeigt, wann Sie welche Impfung auffrischen sollten.
Gerade jetzt im Frühling bei der Gartenarbeit ist es schnell passiert. Ein Kratzer am Arm, eine kleine offene Verletzung am Finger und schnell kann Dreck in eine Wunde gelangen. Häufig geschieht dies auch durch Nägel, Messer, Werkzeuge, Holzsplitter oder Dornen, an denen bakterielle Erreger haften. Und schnell hat man sich mit Tetanus (Wundstarrkrampf) infiziert. Dagegen sollt eigentlich jeder geimpft sein. Doch wer schaut schon regelmäßig in seinen Impfpass, ob alles auf dem neuesten Stand ist? Impfen wurde in den vergangenen Jahren oft nur noch mit Corona-Schutz in Verbindung gebracht. Dabei kann eine Grundimmunisierung vor manchen Erkrankungen lebenswichtig sein. Und mancher Hund hat einen besseren Impfschutz als Herrchen oder Frauchen. Während das Gesundheitsamt bei Kindern ein Auge darauf hat, das Vorsorge- und Impffristen eingehalten werden, sollten Erwachsene ihren Impfstatus selbst im Blick behalten.
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Auf Nachfrage verweist das Gesundheitsamt des HSK auf die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO). Eine aktive Grundimmunisierung - also eine Immunisierung mit dem abgetöteten oder abgeschwächten Tetanus-Krankheitserreger - erfolgt in Deutschland normalerweise schon innerhalb des ersten Lebensjahres. Den ersten Piks erhalten Säuglinge in der Regel im Alter von zwei Monaten. Dabei wird ein Mehrfachimpfstoff verabreicht, der auch vor anderen Erkrankungen wie Diphterie, Keuchhusten und Kinderlähmung schützt. Mit zwei weiteren Impfungen im Alter von vier und elf Monaten ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Nur Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen sind, erhalten eine zusätzliche Impfung im Alter von drei Monaten.
Danach empfiehlt die STIKO, den Tetanus-Impfschutz regelmäßig auffrischen zu lassen. Die erste Auffrischungsimpfung erfolgt im sechsten Lebensjahr, eine weitere im Alter von neun bis 17 Jahren. Nach dem 18. Lebensjahr sollte der Impfschutz alle zehn Jahre erneuert werden. Besonders wichtig ist das für Menschen, die infolge bestimmter Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für schlecht heilende Wunden haben. Dazu zählen zum Beispiel Personen mit Durchblutungsstörungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder offenen Ekzemen (entzündliche Hauterkrankungen).
Stichwort Keuchhusten
Die AOK beruft sich auf eine Studie des Max-Planck-Institutes für Bildungsforschung: Von je 100 Jugendlichen und Erwachsenen, die ohne kombinierte Auffrischimpfung in Kontakt mit dem Keuchhustenbakterium kommen, erkranken voraussichtlich 45 bis 79. Haben sie jedoch die kombinierte Auffrischimpfung erhalten, erkranken nur zwischen 3 und 12 von je 100. Es ist ferner zu erwarten, dass 36 bis 77 von je 100 Erwachsenen ohne Auffrischimpfung nach Kontakt mit dem Bakterium mindestens drei Wochen an anhaltendem Husten durch Keuchhusten leiden werden. Demgegenüber werden voraussichtlich nur 2 bis 12 von je 100 Erwachsenen mit Auffrischimpfung an anhaltendem Husten leiden.
Die Wahrscheinlichkeit eines Bakterienkontaktes hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von der Anzahl der Geimpften in der Bevölkerung. Aufgrund von Laborbefunden ist davon auszugehen, dass der Immunschutz bei der Auffrischimpfung für Erwachsene mindestens fünf Jahre anhält. Trotz der Auffrischimpfung ist eine Erkrankung nicht ausgeschlossen. In diesem Fall mildert die Impfung oft die Symptome und den Verlauf der Krankheit. Auch eine Keuchhustenerkrankung schützt nicht lebenslang vor einer weiteren Erkrankung. (Quelle: AOK)
Was sollte man als Erwachsener noch an Impfungen haben? Auch da verweist das Gesundheitsamt des HSK auf die STIKO, die anhand einer Tabelle genau ausweist, wann was empfohlen wird: Für Erwachsene tauchen da Diphterie (bei einer Erkrankung produzieren die Bakterien ein Gift, das sich im gesamten Körper verteilen und wichtige Organe schädigen kann) und Pertussis (Keuchhusten) in der Tabelle auf. Allein in den ersten 16 Wochen dieses Jahres zeigt die Tabelle des NRW-Landeszentrum für Gesundheit für den HSK zwei Diphterie- und 13 Keuchhustenfälle. Oft gibt es die Auffrischung in Form eines „Cocktails“, der alle drei Zutaten beinhaltet. Das Gesundheitsamt: „Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden auch von den Krankenkassen übernommen.“
In naher Zukunft steht auch wieder die nächste Urlaubswelle an: Das Gesundheitsamt: „Eine Reise-Impfberatung ist bei Fernreisen immer sinnvoll. Manche Hausärztinnen und Hausärzte und auch das Gesundheitsamt bieten entsprechende Beratungen an. Das Gesundheitsamt des HSK berät telefonisch und kostenfrei, kann aber die Reise-Impfungen nicht selber durchführen. Eine Liste der Hausärzte und Hausärztinnen in der Region mit der Zusatzqualifikation ,Reisemedizinische Gesundheitsberatung‘ findet man auf den Seiten der Westfälischen Ärztekammer unter ,Arztsuche‘. Diese können in der Regel auch die Impfungen anbieten.“
Gut in Erinnerung sind noch die Corona-Impfpflichten für Mitarbeitende im Gesundheitswesen, denen ja sogar Kündigungen drohten. Das ist längst vom Tisch und mündete in einem hohen Verwaltungsaufwand und endete wie das Hornberger Schießen. Aber gibt es eigentlich Impfungen, die man/frau/ haben muss, um zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder in einem Kindergarten arbeiten zu können? Das Gesundheitsamt: „Seit 2023 ist gemäß Masernschutzgesetz für eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich oder in Schulen und Kindergärten der Nachweis einer ausreichenden Masernimpfung oder eines entsprechenden Maserntiter (Bestimmungswert der Antikörper) erforderlich.“
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Bliebe noch das leidige Thema Zecken: Macht es Sinn sich gegen einen Biss impfen zu lassen? Die Fachleute des Kreises: „Eine Impfung gibt es nur gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), also Hirnhautentzündung, die bei einem Aufenthalt im Freien in entsprechenden Risikogebieten empfohlen wird.“ Der Kreis verweist auf eine Risikogebietskarte (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/F/FSME/Karte_Tab.html) auf der es für den Hochsauerlandkreis eher gut aussieht. Aktuell sind bundesweit 180 Kreise als FSME-Risikogebiete ausgewiesen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 475 FSME-Erkrankungen an das RKI übermittelt; das entspricht sogar einem Rückgang von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Die große Mehrzahl (99 Prozent) der 2023 übermittelten FSME-Erkrankten war allerdings gar nicht oder unzureichend geimpft. Laut RKI war die Grundimmunisierung entweder unvollständig oder Auffrischimpfungen fehlten.
Im Zweifelsfall den Hausarzt fragen
Tatsächlich werden durch Zecken aber auch andere Krankheiten übertragen. Die bekannteste davon ist die Borreliose, die flächendeckend also in allen Teilen Europas und Deutschlands übertragen wird. Das bedeutet, wer außerhalb eines FSME Risikogebietes (im Internet oft auch als „Zecken-Risikogebiet“ bezeichnet) wohnt, befindet sich dennoch in einem „Zeckenrisikogebiet“, da mindestens die Borreliose auch dort übertragen werden kann.
Wer unsicher ist, ober noch alle erforderlichen Impfen hat, sollte bei seinem Hausarzt nachfragen. Das gilt auch beim Verlust des Impfausweises. Der Kreis: „Im besten Fall hat der Hausarzt oder die Hausärztin hierüber noch einen Nachweis in Ihrer Karteikarte.“