Brilon. Ein Mann versucht in Brilon seine Frau, deren neuen Freund und sein Kind zu töten. Das Urteil ist ihm zu hart. Nun fällt es wirklich milder aus.
Im September 2022 wurde ein 54-jähriger Mann aus Brilon wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr von einer Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen. Gegen dieses Urteil legten der Angeklagte und seine Verteidigerin, Silke Ossendoth aus Arnsberg, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dieser gab der Revision statt und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück. Das Urteil hatte zur Sache und zur Person weiterhin Bestand. Es sollte lediglich ein neues Strafmaß festgelegt und geprüft werden, ob ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis infrage kommt. Dieser kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Folgen der Tat besonders schwer und lang anhaltend sind. Das wurde vom BGH bezweifelt, was ein neues Urteil notwendig werden ließ.
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Der Angeklagte war am 7. März 2022 aus Eifersuchtsgründen mit seinem Pkw auf der Bundesstraße 252 zwischen Brilon-Wald und Willingen auf das Fahrzeug seiner damaligen Frau zugerast, um sie zu töten - so die Überzeugung des Gerichts. Ihren Tod habe er dabei billigend in Kauf genommen. In dem Pkw der Frau, saßen zusätzlich sein Sohn, für den er kein Sorgerecht mehr hatte, und der neue Freund seiner Noch-Ehefrau. Die Frau als Fahrerin des Pkw konnte den gewollten Frontalzusammenstoß durch eine abrupte Lenkung nach rechts in den Straßengraben verhindern. Die Fahrzeuge touchierten sich seitlich und wurden erheblich beschädigt. Das auf der Rückbank angeschnallte Kind kam mit leichteren Blessuren davon. Der Freund der Pkw-Fahrerin kam mit leichteren Verletzungen in ein Krankenhaus. Am schlimmsten traf es die Frau. Sie erlitt schwere, lebensbedrohliche innere Verletzungen und Knochenbrüche. Sie ist heute noch psychisch angeschlagen und nur bedingt als Altenpflegerin arbeitsfähig.
Der Pkw des Angeklagten kam nach dem Tuschieren nach einigen Metern zum Stehen. Er sei unverletzt ausgestiegen und habe eine Zigarette geraucht, ohne sich um die verletzten Personen zu kümmern, so wurde sein Verhalten in der ersten Verhandlung geschildert. Ebenso wurde damals von der geschädigten Frau angegeben, dass er sie und den Sohn mehrfach mit dem Tode bedroht habe. Er sei aufbrausend und gewalttätig gewesen.
Eine Beweisaufnahme war in dem Revisionsverfahren nicht erforderlich. Es ging lediglich um die Frage, ob der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist. Da die daran geknüpften Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kamen der Staatsanwalt und die beiden Vertreter der Nebenklage zu der Erkenntnis, dass eine zeitlich begrenzte Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden solle. An dem in dem ersten Verfahren ausgesprochenen Strafmaß solle man nichts ändern. Dieselben Anträge stellten auch die Vertreter der Nebenklage. Die Verteidigerin beantragte die Aufhebung der Strafe und diese zu mildern. Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle man zeitlich begrenzen.
Das Urteil der Schwurgerichtskammer fiel dann etwas milder aus, als in der ersten Verhandlung. Wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilte die Kammer den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten. Die zuständige Behörde wird angewiesen, dem Angeklagten nicht vor Ablauf von fünf Jahren eine neue Fahrerlaubnis auszustellen.
Alle Parteien nahmen das Urteil an und werden kein weiteres Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.