Brilon. Ein Briloner soll gewollt frontal ins Auto seiner Frau gerast sein, in dem auch der gemeinsamen Sohn saß. Aussagen zeichnen ein dramatisches Bild

Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen einen 53-jährigen Mann aus Brilon, der vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Arnsberg wegen versuchten Mordes angeklagt ist, war hauptsächlich durch Zeugenaussagen geprägt. Das Schuldfähigkeitsgutachten , das von einem Sachverständigen, einem Facharzt für Psychiatrie, abgegeben werden sollte, musste auf den für Freitag (2. September) vorgesehenen vierten Prozesstag verschoben werden, da der Angeklagte sich kurzfristig entschlossen hatte, eine schriftliche Einlassung über seine persönlichen Verhältnisse dem Gericht zukommen zu lassen.

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Nach dessen Verlesen gab der Sachverständige zu verstehen, diesen Inhalt mit dem vom Angeklagten bei seiner Untersuchung erörterten Angaben vergleichen zu müssen. „Ich kann das Gutachten erst am kommenden Verhandlungstag abgeben.

Vor dem Landgericht muss sich der Angeklagte wegen versuchten Mordes verantworten. Nebenklägerin ist unter anderem seine von ihm getrennt lebende Frau.
Vor dem Landgericht muss sich der Angeklagte wegen versuchten Mordes verantworten. Nebenklägerin ist unter anderem seine von ihm getrennt lebende Frau. © Kevin Kretzler

Der Angeklagte, dem Gericht aus der Untersuchungshaft vorgeführt, soll dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nach am 7. März dieses Jahres versucht haben, auf der B531 bei Brilon-Wald vorsätzlich mit seinem Pkw den von seiner Frau gefahrenen, in dem sich zugleich ihr gemeinsamer 5-jähriger Sohn und ihr neuer Freund befanden, frontal zu rammen. Zuvor soll er ausbaldowert haben, wer sich in dem Pkw befand. Der Angeschuldigte soll gegen 17 Uhr in Richtung Willingen gefahren sein, wo ihm der Pkw seiner Ex entgegenkam. Dort habe er seinen Pkw nach links gelenkt und war geradeaus auf das mit drei Personen besetzte Auto zugefahren. Der Frau als Fahrerin gelang es, mit einem Schlenker nach rechts einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Die Fahrzeuge touchierten sich seitlich und wurden stark beschädigt. Die 42-jährige Frau wurde schwer verletzt mit mehreren Knochenbrüchen per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Die beiden anderen Insassen erlitten leichtere Verletzungen.

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Der Angeklagte bestreitet bislang, den Unfall vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Er habe gar nicht gewusst, dass der ihm entgegenkommende Pkw der seiner Frau gewesen sei. Der Unfall sei passiert, weil ihm, wie schon mehrfach, schwarz vor Augen wurde.

Die Noch-Ehefrau des Angeklagten gab als Zeugin an, dass man sich auseinander gelebt hatte, es oft zu Streitigkeiten kam und er, aggressiv wie er war, sie sogar mit dem Tode bedroht habe. „Als es zu einem gerichtlichen Kontaktverbot zu ihr gekommen war, ist er total ausgerastet“, so die Geschädigte, die heute noch Gehprobleme hat. Kurz nach dem Kontaktverbot passierte der Unfall. Weitere drei Zeuginnen berichteten von den durch den Angeklagten hervorgerufenen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten. Entlastende Aussagen gab es nicht. Die Gesamtumstände lassen bisher eher den staatsanwaltlichen Vorwurf als gegeben sein.

Am nächsten Prozesstag wird das Sachverständigengutachten vorgetragen. Sodann dürfte die Beweisaufnahme beendet sein.

Im Anschluss werden die Plädoyers, das des Staatsanwaltes, der Anwältin der Nebenklage und das der Verteidigerin gehalten. Im Anschluss erfolgt das Urteil mit dessen Begründung.