Brilon/Arnsberg. Es war versuchter Mord. Zu dem Schluss kommt das Gericht im Fall des Briloner Amokfahrers, der in den Pkw seiner Ex gerast war. Er soll in Haft.
War es ein Verkehrsunfall oder war es ein Mordversuch, den der 53-jährige Briloner verüben wollte? Diese nicht einfache Frage hatte das Schwurgericht in Arnsberg zu klären. Und es hat heute ein Urteil gefällt. Wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen, wegen drei gefährlichen Körperverletzungen in ebenfalls drei einheitliche Fällen und wegen eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr hat es den Briloner zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte soll dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nach am 7. März auf der B251 zwischen Brilon-Wald und Willingen versucht haben, vorsätzlich frontal gegen das Auto seiner von ihm getrennt lebenden Noch-Ehefrau zu fahren. Ihm, so hatte es die Beweisaufnahme ergeben, war bekannt, dass sich in dem von ihr gelenkten Pkw ferner ihr 5-jähriger Sohn und ihr neuer Freund befanden. Der Angeklagte bestritt über die vier Verhandlungstage den Vorwurf und gab an, es habe sich um einen reinen Zufall gehandelt, dass man sich im Gegenverkehr begegnet sei und es sei ihm in diesem Moment schwarz vor Augen geworden, wodurch es zum Verkehrsunfall gekommen sei.
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Zweifel an der Darstellung des Angeklagten
Der Fahrerin war es im letzten Augenblick, als sie den auf sie zukommenden Pkw bemerkte, gelungen, reaktionsschnell nach rechts zu lenken. Dadurch wurde ein Frontalzusammenstoß vermieden. Die Fahrzeuge streiften sich lediglich, was den Anprall minderte. Trotzdem wurde die Fahrerin erheblich verletzt und wurde mit mehreren lebensgefährlichen Knochenbrüchen mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
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Eines wurde im Gericht deutlich: In den letzten Ehejahren hatte man sich auseinandergelebt. Er hatte immer mehr dem Alkohol zugesprochen und viele Stunden am PC verbracht. „Mein Mann wurde immer aggressiver und unbeherrscht. Er hat mich mehrfach mit dem Tode bedroht“, so die Geschädigte, die heute noch an den Folgen der Tat leidet. Er soll, der Aussage seiner Schwiegermutter zufolge, zum Beispiel seinen PC gegen die Wand geworfen und auf den Trümmern herumgetrampelt haben. Ein Sachverständiger, Nervenarzt, bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit, er sei für sein Handeln verantwortlich.
Frau auf übelste Weise beleidigt
Nachdem er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, habe er die Noch-Ehefrau auf übelste Weise beleidigt. Als dann gegen ihn ein gerichtliches Kontaktverbot ausgestellt wurde und er wegen des neuen Freundes eifersüchtig wurde, muss er sich zu der Tat entschlossen haben, so die Überzeugung des Gerichtes.
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In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt an, er glaube nicht an einen solchen Zufall, wo es dem Angeklagten genau dort und zur der entsprechenden Zeit schwarz vor Augen geworden sei, als das Fahrzeug seiner angeblich untreuen Frau im entgegenkam. Außerdem habe er zuvor schon Morddrohungen angekündigt. Der Anklagevertreter beantragte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten.
Die Anwältin der Nebenklage, verdeutlichte die Ansage des Angeklagten, jetzt „die Schnauze voll“ zu haben und sie und den Sohn zu töten. Anders seine Verteidigerin: „Das Gericht muss meinem Mandanten den Vorsatz zum Töten nachweisen. Hier sind auf jeden Fall Zweifel zu erkennen. Deshalb kann man ihn nicht verurteilen. Ich beantrage Freispruch.“
Führerscheinentzug auf Lebenszeit
Nach langer Urteilsberatung kam das Schwurgericht zu besagtem Urteil. Der Vorsitzende Richter führte zur Begründung an, der Angeklagte habe das Fahrzeug seiner Ex im Gegenverkehr eindeutig erkannt und sei vorsätzlich mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf die Gegenfahrbahn und auf den Pkw der Geschädigten zugefahren. Die Beweisaufnahme habe das eindeutig ergeben. Seine Eifersucht und das Kontaktverbot hätten Emotionen in ihm ausgelöst, diese Tat zu begehen. Seinen Tod habe er in Kauf genommen.
Niedrige Beweggründe
Ein Mordversuch sei gegeben, weil er aus Heimtücke die Wehrlosigkeit der Insassen ausgenutzt habe und aus niedrigen Beweggründen, sprich: Eifersucht, gehandelt habe. Der Vorsitzende ordnete die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis an. „Jemand, der im Straßenverkehr eine solch schwere Tat begeht, ist charakterlich nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.“