Brilon. Die Grundsteuer wird neu berechnet. Und auch jeder Sauerländer muss sich dem Finanzamt erklären. Es geht allein im Altkreis um 40.000 Grundstücke.

Aus der Nummer kommt kein Hauseigentümer heraus. Wer ein Gebäude oder ein Grundstück besitzt, muss dafür eine Grundsteuer an seine Gemeinde entrichten. Die bisherigen Berechnungsgrundlagen basieren auf sogenannten Einheitswerten, die in Westdeutschland aus 1964 stammen und in Ostdeutschland sogar auf Daten von 1935 beruhen. Sehr alt und außerdem ungerecht. Deshalb wird bundesweit jeder Eigentümer/jede Eigentümerin im Frühjahr von seinem zuständigen Finanzamt die Aufforderung bekommen, Angaben zum Besitz zu machen - auch im Altkreis Brilon.

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Das neue Recht gilt zwar erst ab 2025 und bis Ende 2024 berechnen Städte und Gemeinden die Steuer noch nach der bisherigen Rechtslage. Doch aktiv werden müssen die Eigentümer schon 2022. In der sogenannten Feststellungserklärung, die zwischen Anfang Juli und Ende Oktober eingereicht werden muss, verlangt die Finanzbehörde viele Angaben zur Immobilie, die als Grundlage für die Ermittlung des Grundbesitzwerts dienen. Dazu gehören Informationen zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche und zum Baujahr des Gebäudes. Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022.

Aufwändige Hausaufgaben für Sauerländer

Die Landesfinanzverwaltung NRW verspricht zwar, die Eigentümer mit Angaben wie Aktenzeichen oder Grundstücksart zu unterstützen. Seine Hausaufgaben machen, muss aber trotzdem jeder für sich. Ob die Grundsteuer nach der Neuberechnung unterm Strich teurer oder billiger wird, oder ob sie gleich bleibt, das ist noch offen. Bei der Wohnflächenberechnung sollte man Obacht gebe, denn der Teufel steckt im Detail: Räume mit Dachschrägen zählen zum Beispiel nur zur Hälfte, ein Balkon nur zu einem Viertel und die Waschküche gar nicht.

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Fakt ist, dass die Angelegenheit recht zügig über die Bühne gehen muss. Übermittelt werden sollen die Angaben ausschließlich über das Steuerportal „Elster“. Viele kennen es von ihrer Steuererklärung; wer nicht damit vertraut ist, wird sich damit beschäftigen müssen, denn eine Erklärung in Papierform dürfte die absolute Ausnahme sein.

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Die Finanzämter müssen anhand der Erhebungen bundesweit bis 2024 neue Grundsteuerbescheide für 24 Millionen Wohn- und 12 Millionen Gewerbeimmobilien erlassen. Im Bereich des Finanzamts Brilon sind Erklärungen für rund t zu übermitteln. Über die Berechnung bekommt jeder Eigentümer einen Bescheid, den er/sie gut prüfen sollte, denn die Daten sind danach für einige Jahre bindend. Die Rede ist von sieben Jahren.

Grundsteuern sind auch für Städte im Altkreis Brilon wichtig

Grundsteuern sind für die Städte durchaus sehr wichtige Einnahmequellen. Eine kleine Stadt wie Medebach geht in ihrem aktuellen Haushalt bei der Grundsteuer B von Einnahmen in Höhe von 1,42 Millionen Euro aus. In Brilon sind es hingegen schon rund 4,9 Millionen Euro. Die Summe berechnet sich nach dem durch das Finanzamt festgelegten Einheitswert (der jetzt eben neu berechnet werden soll) und dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz. Der liegt am Beispiel Medebach bei 490 Punkten, in Brilon bei 480.

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Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche: „Bei uns ist es politischer Wille, dass wir nach der Neuberechnung kostenneutral bleiben.“ Das heißt, auch ab 2025 würde es bei Grundsteuereinnahme von rund 1,42 Millionen Euro bleiben. Falls die Neuberechnung ergeben sollte, dass Medebach auf 1,9 Millionen Euro käme, würde die Stadt den Hebesatz nach derzeitigem politischen Bekunden senken – umgekehrt würde das natürlich auch gelten und eine Anhebung bedeuten. Grosche: „Interessant wird es an dem Punkt für jeden einzelnen, wo die Neuberechnung vielleicht bei dem Einen einen höheren Betrag und beim nächsten eine Verringerung ausmachen könnte.“ Hier könnte die Faustformel bedeute: Des einen Freud ist des andren Leid.