Brilon. Mit der neuen Coronaschutzverordnung gehen neue 2G-Regelungen einher. Vertreter der Einzelhändler in Brilon haben eine klare Meinung.
Für den NRW-Einzelhandel treten seit diesem Mittwoch kleine Erleichterungen bei der Kontrolle der coronabedingten Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel in Kraft. Zwar dürfen weiterhin nur Geimpfte und Genesene Geschäfte und Märkte betreten, die nicht der Grundversorgung dienen. Diese 2G-Regel muss aber nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. Beim Handelsverband NRW stieß der kleine Schritt der Landesregierung auf Kritik. „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste.“ Der Einzelhandel im Altkreis Brilon war über die Kontrollen, die seit zwei Monaten gelten, nicht erfreut. Sind die Erleichterungen das, was der Name verspricht?
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Die Nachricht trag die Einzelhändler im Dezember vergangenen Jahres hart. Zugang zu Geschäften musste streng kontrolliert werden. Stellenweise wurden Sperrbänder aufgebaut oder Tische, um sicherzustellen, dass niemand den Laden ohne weiteres betreten kann. Das Verständnis hielt sich zum Teil in Grenzen. Kunden würden nicht begeistert von den Auflagen sein und eventuell einfach weggehen und bequem im Internet bestellen, wo keine Nachweise gezeigt werden müssen. Denn eine große Problematik ist der personelle Aufwand für die Kontrollen.
2G-Kontrollen sind in Brilon kein Problem
Große Einzelhändler haben die Möglichkeit in Sicherheitsdienste zu investieren, die am Eingang die Arbeit übernehmen. In anderen Fällen müssen die Angestellten diese Aufgabe erledigen. Entsprechend müssen Kunden entweder vor der Türe warten, denn die Mitarbeiter beispielsweise gerade in einer Beratung sind, oder das Kundengespräch muss unterbrochen werden, damit eine weitere Person in das Ladenlokal gelassen werden kann. Das klingt ungünstig, eine Befragung unter Einzelhändlern in Brilon zeigte aber, dass es gar kein Problem darstellt.
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„Die neue Regelung stellt eine Erleichterung da“, sagt Christian Leiße, Vorsitzender des Gewerbevereins in Brilon, „Die Frage ist jetzt allerdings, wie gewissenhaft eine stichprobenartige Kontrolle ist. Kontrolliere ich die Hälfte der Kunden, habe ich die Arbeit halbiert. Kontrolliere ich einen von zehn, habe ich 90 Prozent gespart. Das ist jetzt Auslegungssache.“
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Nach Erfahrung des Einzelhändlers haben die meisten Kunden die Voraussetzungen erfüllt, um bei ihm einkaufen zu können. Leiße merkt an, dass man ohnehin die entsprechenden Unterlagen mittlerweile bei sich trägt und diese auch freiwillig vorzeigt. Er scannt am Eingang den QR-Code ein, was eine Arbeit von Sekunden ist, und schon kann der Kunde eintreten. „Diese Arbeit lähmt uns nicht und gibt den Kunden auch ein sicheres Gefühl.“ Da sich der Aufwand in Grenzen hält, plant Leiße nicht, die Kontrollen drastisch zu reduzieren, zumal in den vergangenen zwei Monaten reichlich Erfahrung gesammelt werden konnte. In seinen drei Geschäften hatte er lediglich in zwei Fällen Kunden wegen fehlender Dokumente keinen Zutritt gewähren können. „Das ist so ein geringer Anteil. Aber auch hier muss dann unterschieden werden zwischen Geschäften mit hoher und niedriger Kundenfrequenz. Das ist hier nicht wie in einer Drogerie, wo 500 Leute am Tag kommen.“