Brilon. Das Finanzamt in Brilon macht auf steuerliche Änderungen aufmerksam. Vor allem Corona macht das nötig. Das müssen Steuerzahler im HSK wissen:

Das Finanzamt in Brilon gibt Hinweise zur Steuererklärung. Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts umfasst die Stadtgebiete Marsberg, Brilon, Olsberg, Winterberg, Hallenberg und Medebach. Ferner ist das Finanzamt als Zentralamt für die Steuerveranlagung für Land- und Forstwirte für den gesamten Hochsauerlandkreis zuständig. Unter anderem gibt es steuerliche Änderungen für das vergangene Jahr. Im Details sind folgende Bereiche betroffen:

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2020 ist um 240 Euro auf 9.408 Euro pro Person gestiegen. So werden bis zu einem Einkommen von 9.408 Euro keine Steuern fällig

Kinderfreibetrag

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Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2020 auf insgesamt 3.906 Euro für jeden Elternteil, also auf 7.812 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht dem/der Alleinerziehenden weiterhin unverändert ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro zu.

Homeoffice-Pauschale

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Für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 können Bürger einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, ansetzen. Diese Pauschale kann an maximal 120 Tagen angesetzt werden, also bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro. Die Pauschale können Arbeitnehmer im Vordruck „Anlage N“ unter „Weitere Werbungskosten“ eintragen. DieHomeoffice-Pauschale wird, wie andere Werbungskosten wie etwa Weiterbildungskosten und Kosten für Arbeitskleidung, auf den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro angerechnet.

Kurzarbeiter

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Bürger, die Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das erhaltene Kurzarbeitergeld sowie ein gegebenenfalls vom Arbeitgeber darüber hinaus gezahlter Zuschuss zum Kurzarbeitergeld sind grundsätzlich steuerfrei, unterliegen jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie werden daher in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes einbezogen. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, der auf das steuerpflichtige Einkommen der Bürger (ohne das steuerfreie Kurzarbeitergeld) angewendet wird.

Corona-Bonus

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Sonderleistungen der Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie an ihre Beschäftigten sind bis zur Höhe von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei. Diese Regelung gilt für Sonderzahlungen ab dem 1. März 2020 und endet zum 30. Juni 2021. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass die Sonderleistung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird.

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Verpflegungskosten

Wurden im vergangenen Jahr beruflich veranlasst Reisen unternommen, können Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen steuerliche berücksichtigt werden. Diese haben sich wie folgt erhöht: Bei einer 24-stündigen Abwesenheit von 24 auf 28 Euro und bei einer mehr als 8-stündigen Abwesenheit von 12 auf 14 Euro Die Erhöhung auf 14 Euro gilt ebenfalls am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten.

Anlage „Corona-Hilfe“

Öffnungszeiten

Das Bürgerbüro des Finanzamtes in Brilon hat folgende Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Fr.: 7.30 bis 12 Uhr, Do 7 bis 17 Uhr.

Dienstags ist es geschlossen.

Öffnungszeiten allgemein:

Mo., Mi., Do., Fr.: 7.30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.

Bürger, die Einkünfte aus gewerblicher, selbstständiger oder landwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen, müssen für das Jahr 2020 die neue Anlage „Corona-Hilfen“ abgeben. Die Anlage ergänzt die Anlagen G, S und L der Einkommensteuererklärung. Darin ist anzugeben, ob und wenn ja, in welcher Höhe Corona-Zuschüsse bezogen wurden. Die Anlage muss unabhängig davon, ob Corona-Hilfen bezogen wurden, ausgefüllt und abgegeben werden.

Das Finanzamt in Brilon kümmert sich mit insgesamt 132 Mitarbeitern um die Belange der Steuerzahler. Darüber hinaus sind aktuell 23 Finanzanwärter sowie Steueranwärter und 2 Aufstiegsbeamte, die derzeit ihre Ausbildung an der Landesfinanzschule in Wuppertal und der Hochschule für Finanzen in Nordkirchen und Herford absolvieren, im Finanzamt Brilon.