Netphen. Der Zuwachs an Windenergieanlagen ist aus Sicht der Stadt Netphen nicht mehr steuerbar. Nun kommen zwölf weitere Baugesuche dazu. Im Blick: der Lahnhof.
Es werden immer mehr: Baugesuche für zwölf weitere Windkraftanlagen stehen auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am Montag, 25. November, ab 17 Uhr im Ratssaal.. Neun Anlagen sollen östlich von Nenkersdorf und Walpersdorf auf der Stiegelburg in der Nähe des Lahnhofs errichtet werden, eine nördlich von Sohlbach und zwei südlich von Sohlbach und östlich von Afholderbach.
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Insgesamt sind damit 50 neue Windräder in Sicht. Für 35 hat die Kreisverwaltung bereits positive Vorbescheide erteilt, die sich allerdings nur auf das Planungsrecht beziehen, vor allem also den Flächennutzungsplan: der Windpark Siegerland an der Obernautalsperre (12 Anlagen), Hainchen Süd (4), Hainchen Nord (5), Dreis-Tiefenbach (2), Homerich bei Herzhausen (6), Obernau (4), Afholderbach (2). Für sie müssen im nächsten Schritt Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchlaufen werden, bei denen unter anderem Arten- und Lärmschutz geprüft werden.
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Dass ein Vorbescheid nicht unbedingt schon zum Bau eines Windrades führt, erfährt die Stadtentwicklungsausschuss gerade auch: Die bereits einmal verlängerten Vorbescheide für zwei Anlagen auf dem Hellerkopf sind verfallen. Ausgerechnet dieser Standort auf der Höhe zwischen Sieg- und Werthetal war der einzige, den die Stadt von sich aus gewählt hat und für den sie sogar jahrelang ein Flächennutzungsplanverfahren betrieben hat.
Netphen: Regionalplan würde 29 weitere Windräder ermöglichen
Zu den 35 positiv vorbeschiedenen Anlagen können noch die drei auf der Unglinghausener Lichtenhardt und die zwölf aus den aktuellen Sitzungsvorlagen kommen. Nicht zu vergessen sind die drei Windräder auf dem Salchendorfer Rübenhain, Netphens inzwischen nicht mehr bestehender, einziger Windkraft-Konzentrationszone, die durch den Hellerkopf ersetzt werden sollte. Mittlerweile sind die Gesetze geändert: Mit Konzentrationszonen können Städte nicht mehr verhindern, dass auch woanders Anlagen aufgestellt werden. Eine Rolle könnten die Windenergiebereiche spielen, die im neuen, noch nicht verabschiedeten Regionalplan vorgesehen sind: für Netphen in Salchendorf und auf dem Hellerkopf.
Beide Bereiche wären für 29 Windkraftanlagen geeignet (20 Hellerkopf, neun Salchendorf). Die Stadt kann allerdings darauf derzeit nicht verweisen, die Kreisverwaltung darf Baugesuche auch nicht mehr deshalb zurückstellen, hat das Oberverwaltungsgericht geurteilt. Zum einen, weil der Regionalplan noch nicht gilt, zum anderen, weil die vom Land NRW veranlassten Einschränkungen dem Bundesrecht widersprechen, nach dem Windkraftanlagen grundsätzlich überall zulässig sind. Das Land NRW hatte daraufhin versucht, den Bund zu einer Gesetzesänderung zu bewegen, damit Entscheidungen über Windenergieanlagen bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne doch noch rechtssicher zurückgestellt werden können. Das dürfte sich mit der bevorstehenden Auflösung des Bundestages erledigen.
Fast alle Standorte in Netphen außerhalb der Regionalplan-Flächen
Bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplanes gebe es „keine rechtlich haltbare planerische Steuerung von Windenergieanlagen“, folgert die Netphener Verwaltung in ihrer Vorlage. „Konsequenz daraus ist, dass Anträge nun an Standorten genehmigt werden können, die weder von der Stadt Netphen gewollt sind noch den regionalplanerischen Kriterien entsprechen.“ Es sei daher mit weiteren Vorbescheidanträgen im Übergangszeitraum bis zur Rechtskraft des Regionalplans zu rechnen. Die Absicht der Stadt Netphen, mit einer „Positivplanung“ weitere Windenergiebereiche – über den Regionalplan hinaus – zu öffnen, dürfte nach den vielen Vorbescheiden hinfällig sein, schätzt die Verwaltung. Bisher hat die Stadt zu allen Baugesuchen ihr Einvernehmen verweigert, 47 liegen nicht in den im Regionalplan vorgesehenen Windenergiebereichen . In den 35 ersten Fällen hat sich der Kreis darüber hinweggesetzt.
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