Hagen. Der Fall einer gekündigten Notärztin empörte Hagen. Der Staatsanwalt klappt den Deckel zu. Kommunalaufsicht tappt im Dunklen.

Still und leise verschwindet ein Fall aus der Öffentlichkeit, der im Frühsommer dieses Jahres für Empörung in Teilen der Hagener Öffentlichkeit gesorgt hatte. Die Stadt hatte nämlich die leitende Notärztin freigestellt. Für drei Jahre lang bis zum Ende des Berufslebens. Finanzielles Gesamtvolumen: Über 300.000 Euro. Die Betroffene arbeitet unterdessen in einer Stadt in der Region als Medizinerin weiter. Die Öffentlichkeit konnte bis heute nicht erfahren, ob der Vorgang angemessen oder gerechtfertigt war. Am Ende kann der Steuer- und Gebührenzahler keine Leistung mehr von einer öffentlichen Medizinerin erhalten, die auf mehr als 28 Jahre Berufserfahrung und viele davon in leitender Funktion zurückblicken kann.

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Nachdem der Fall im Mai durch diese Zeitung öffentlich geworden war, schaltete sich nach einigen Tagen auch die Staatsanwaltschaft ein. Sie prüfte, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Wohl auch mit Blick auf mögliche Untreue. Die Staatsanwälte haben den Deckel zur Sache zugeklappt. Einen Anfangsverdacht konnte man nicht ausmachen.

Kommunalaufsicht involviert

Bereits im Juni hatte die Kommunalaufsicht - als Hüterin über die Einhaltung der Spielregeln in solchen Fällen - die Stadt Hagen um einen Bericht zur Sache gebeten, nachdem es aus Arnsberg noch Anfang Mai geheißen hatte, dass die Kommunalaufsicht nur bei erheblichen Rechtsverletzungen tätig werde. Kleines Update im Oktober: Zuletzt lag immer noch kein Bericht in Arnsberg vor und die Stadt ist erneut dazu aufgefordert worden. Übrigens hat sich auch die Kassenärztliche Vereinigung, die streng formal die Notarztbezüge überweist, auf Anfragen zurückgemeldet. Großes Schweigen überall.

Dass Medizinerin und Stadt sich kurioserweise auf eine betriebliche Kündigung geeinigt hatten, passt bis heute nicht zu den Stellenausweitungen in diesem Bereich. Und so lernen die Bürger in dieser Stadt Folgendes: So leer sind die öffentlichen Kassen nicht, dass man solch teure Freistellungen nicht durchboxen könnte. Der ein oder andere Leser im Angestelltenverhältnis wird sich verwundert die Augen reiben . . .