Hagen. Anwohner können ab Juli ihre Parkausweise beantragen. Pendler mit Privat-Pkw sollen als Dauerparker vergrault werden.

Um die Parkplatzsituation für betroffene Bürgerinnen und Bürger in innerstädtischen Quartieren weiter zu entlasten, richtet die Stadt Hagen eine weitere Parkzone in der Nähe des Stadtzentrums ein. Eine entsprechende Entscheidung hat zuletzt der Hagener Rat getroffen. Nach den erheblichen Diskussionen nach der jüngsten Einführung der Parkzone F rund um das St.-Josefs-Hospital in Altenhagen sind somit die nächsten Debatten in den Anwohnerschaft vorprogrammiert. Für Dauerparker und Pendler, die beispielsweise als Berufstätige den Parkraum in den innerstädtischen Wohnquartieren blockieren, wird es künftig somit noch unattraktiver, mit dem Privat-Pkw die City anzusteuern. Die neue Parkzone H umfasst die Arndtstraße, Zietenstraße, Schillstraße, Holbeinstraße und Kuferstraße sowie Teile der Heinitzstraße, Yorckstraße, Lützowstraße, Blücherstraße, Haldener Straße, Eickertstraße und Rembergstraße.

Ab Donnerstag, 1. August, gelten in der Parkzone H rund um die Bereiche Arndtstraße/Lützowstraße/Haldener Straße/Rembergstraße neue Parkvorschriften. Bewohnerinnen und Bewohner werden in diesen Tagen durch einen Flyer des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen über die Änderungen informiert, kündigt die Stadt Hagen in einer Mitteilung an. Die Beantragung eines Parkausweises für die Parkzone H ist dann ab Montag, 1. Juli, möglich.

Wer bekommt den Parkausweis?

Die Regelungen für die Parkausweise sind ausdrücklich auf Bewohnerinnen und Bewohner mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt. Diese können einen Antrag stellen, wenn sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs bis 2,8 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts (Pkw) sind. Andere Möglichkeit: Es liegt ihnen eine Vollmacht zur ausschließlichen und ständigen Nutzung eines solchen Pkw vor, der ihnen selbst nicht gehört. Zudem müssen die Antragsteller über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und dürfen über keine weitere Parkmöglichkeit – zum Beispiel in Form einer Garage oder eines Stellplatzes – verfügen. Die Erteilung eines Parkausweises, so teilt die Stadt Hagen mit, ist kostenpflichtig, pro Bewohnerin und Bewohner könne nur ein Ausweis beantragt werden.

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So wird’s gemacht

Ein Parkausweis kann online unter www.hagen.de/parkausweis oder vor Ort im Bürgeramt beantragt werden, die Gültigkeit des Ausweises beträgt zwölf Monate. Sollten Halterin oder Halter und Fahrerin oder Fahrer nicht übereinstimmen, ist eine Online-Beantragung nicht möglich. Die Kosten des Parkausweises belaufen sich auf insgesamt 120 Euro, bei der Online-Beantragung liegen sie bei 90 Euro, da die Bearbeitungsgebühr entfällt. Die Gültigkeit von Parkausweisen, die persönlich im Bürgeramt beantragt werden, beginnt mit dem Einführungszeitpunkt der jeweiligen Parkzone. Bei der Online-Beantragung gilt der Zeitpunkt des Antrags als Starttermin. Wird der Parkausweis beispielsweise am 1. Juli eines Jahres beantragt, gilt er somit bis zum 1. Juli des Folgejahres.

Hagenerinnen und Hagener, die eine solche Bescheinigung beantragen möchten, müssen im Rahmen der Antragstellung ihren Personalausweis, einen Fahrzeugschein, ihren Führerschein und gegebenenfalls eine Bescheinigung der Halterin oder des Halters, welche die ständige und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt, vorlegen.

Das ist zu beachten

Die Stadt Hagen kennzeichnet die neue Parkzone durch entsprechende Verkehrsschilder, die auf den Anfang beziehungsweise das Ende der Zone, vergleichbar einer Tempo-30-Zone, sowie die künftig geltenden Regeln hinweisen. So ist in einigen Bereichen für alle Autofahrerinnen und Autofahrer das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden möglich. Diese Regelung kann durch ein zusätzliches Schild, beispielsweise mit der Aufschrift „Werktags außer samstags 8 bis 19 Uhr“, ergänzt werden. Dann gilt die Parkscheibenregelung nur zu den angegebenen Zeiten, außerhalb ist das Parken unbeschränkt möglich. Ein weiteres Schild weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer eines Parkausweises von den Regelungen ausgenommen sind und vor Ort jederzeit unbegrenzt parken können.

In der unteren Rembergstraße gilt grundsätzlich Bewohnerparken, sodass Anwohnerinnen und Anwohner einen Parkausweis beantragen oder sich außerhalb der Zonen einen Parkplatz suchen müssen. Aufgrund der Vielzahl der dort ansässigen Geschäfte in der unteren Rembergstraße stehen für Kundinnen und Kunden neben Parkplätzen mit Parkscheibe zudem auch freie Parkplätze ohne Beschränkungen zur Verfügung.

Terminvergabe beim Bürgeramt

Termine zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises im Bürgeramt können unter https://terminvergabe.hagen.de, per E-Mail an buergeramt@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-5777 zu den Sprechzeiten montags und dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr vereinbart werden. Weitere Informationen zu den Parkausweisen und künftigen Parkzonen erhalten Interessierte unter www.hagen.de/bewohnerparken. Dort steht außerdem in Kürze ein FAQ rund um das Thema Bewohnerparken zur Verfügung. Für Rückfragen steht das Team der Verkehrssachgruppe der Stadt Hagen per E-Mail an verkehr@stadt-hagen.de zur Verfügung.