Winterberg/Schmallenberg/Hochsauerlandkreis. Staatsanwaltschaft Arnsberg jagt flüchtigen Bankautomatenknacker, der 32 Automaten geknackt haben soll mit Interpol 'Red Notice'.

Die Jagd nach dem Bankautomatenknacker im Sauerland geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat einen internationalen Haftbefehl beim Landgericht Arnsberg beantragt, wie Oberstaatsanwalt Thomas Poggel gegenüber der WP bestätigte. Allerdings erklärte Pressesprecher Alexander Brüggemeier vom Landgericht, dass bislang noch kein internationaler Haftbefehl erlassen wurde. Über mögliche Fluchtorte des Verdächtigen wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Der flüchtige Familienvater ist türkischer Staatsbürger

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Schwerer Schaden in Winterberg

Landgericht Arnsberg
Staatsanwältin Daniela Lippert (rechts). Der Angeklagte, der mehr als 30 Geldautomaten mit einem Stremmeisen aufgebrochen haben soll, war zur Verhandlung nicht erschienen. © WP | Benedikt Schülter

Laut der Staatsanwaltschaft Arnsberg wird dem 50-jährigen Flüchtigen vorgeworfen, zwischen dem 29. November 2021 und dem 17. April 2023 eine Serie von Geldautomatenaufbrüchen begangen zu haben. Die Tatorte erstrecken sich über mehrere Orte im Sauerland, darunter Medebach, Eslohe und Lennestadt, sowie weitere Städte in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Der Täter soll dabei ein Stemmeisen verwendet haben, um die Automaten gewaltsam zu öffnen. Die Anklage beziffert die Gesamtsumme des entwendeten Geldes auf über 100.000 Euro. Besonders schwer getroffen wurden die Städte Winterberg und Medebach, wo neben den finanziellen Verlusten auch erhebliche Sachschäden an den Geldautomaten entstanden.

Die Methode war dabei relativ simpel: Er verwendete ein Stemmeisen, um die Automaten zu knacken. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich von den spektakulären Sprengungen, die immer wieder in den Schlagzeilen sind.

Einfrieren von Vermögenswerten möglich

Ein internationaler Haftbefehl wird in der Regel dann ausgestellt, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich der Gesuchte ins Ausland abgesetzt hat. Die Ausstellung erfolgt über Interpol, die internationale kriminalpolizeiliche Organisation. Die Anordnung wird dann als sogenannte „Red Notice“ an alle Mitgliedsländer weitergeleitet. Das hat weitreichende Konsequenzen für den Flüchtigen. Er muss damit rechnen, in jedem Land, das mit Interpol kooperiert, festgenommen und ausgeliefert zu werden. Dies schränkt seine Bewegungsfreiheit erheblich ein und erhöht den Fahndungsdruck. Neben der drohenden Verhaftung und Auslieferung können für einen Flüchtigen weitere Konsequenzen eintreten, wie das Einfrieren von Vermögenswerten, der Sperrung von Bankkonten, der Entzug von Reisedokumenten sowie der erschwerter Zugang zu legaler Beschäftigung